Lieferkettengesetz:
EU-Parlament und EU-Staaten einigen sich auf Lieferkettengesetz
Nach langen Verhandlungen hat sich die EU auf ein strenges Lieferkettengesetz geeinigt. Es soll Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn es entlang der Lieferketten zu Verstößen gegen die Menschenrechte kommt. Wirtschaftsverbände hatten vergeblich protestiert.
Die Unterhändler:innen des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf ein neues Lieferkettengesetz verständigt. Demnach können große Unternehmen sanktioniert werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.
Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.
Deutsche Unternehmen könnten haftbar gemacht werden
Besonders brisant: Wie der "Spiegel" schreibt, weist der Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi darauf hin, dass mit dem Gesetz deutsche Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar seien. Das sei bislang im deutschen Lieferkettengesetz ausgeschlossen. So könnten Unternehmen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und beispielsweise Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Unionspolitiker und Wirtschaftsvertreter kritisieren die neuen Regelungen. Sie befürchten etwa zu großen Bürokratieaufwand für Unternehmen und dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Firmen aus Drittstaaten, die nicht von den Regeln betroffen sind.
Text: Bärbel Edel
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