Musikstreaming-Apps:
EU-Kommission: Apple benachteiligt Spotify & Co.
Der Musikstreaming-Marktführer Spotify hat mit seinen Vorwürfen gegen Apple die EU-Wettbewerbshüter überzeugt: Apple verzerre den Wettbewerb in diesem Bereich, stellte die EU-Kommission jetzt fest.
Die EU-Kommission wirft Apple unfairen Wettbewerb in seinem App Store auf iPhone und iPad vor. Apple benachteilige andere Anbieter von Musikstreaming-Apps, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager nach einer Beschwerde des Marktführers Spotify. Der Streaming-Anbieter sah es als unfair an, dass für Apple beim gleichen Abo-Preis wegen der App-Store-Abgabe mehr Geld übrigbliebe. Denn der Apfelkonzern behält bei Aboverkäufen von Abos in den Apps, die über die eigene Bezahlplattform abgewickelt werden müssen, 15 bis 30 Prozent der Einnahmen als Provision ein.
Die Wettbewerbshüter kamen in ihren vorläufigen Feststellungen zu dem Schluss, dass Apple eine dominierende Marktposition beim Vertrieb von Musikstreaming-Anwendungen im App Store habe. Der Konzern sei zugleich "Torwächter" und Konkurrent mit seinem eigenen Dienst Apple Music, betonte Vestager. Die meisten Streaming-Anbieter würden die Gebühren von Apple in Form von höheren Preisen an ihre Kunden weiterreichen. Spotify etwa bot eine Zeit lang seine Abos in der iPhone-App für 12,99 statt 9,99 Euro pro Monat an. Schon vor einigen Jahren ging der Dienst aber dazu über, stattdessen iPhone-Kunden das Abonnement über eine Website zu verkaufen, um der Gebühr zu entgehen.
Bei diesem Modell kommt der zweite Wettbewerbsverstoß aus Sicht der Kommission zum Tragen: Die Anbieter dürften nicht direkt in der App einen Link zu der Website einbauen, auf der man die Abos an Apple vorbei kaufen kann. Apple kontert, es würde zum Beispiel auch kein Elektronik-Markt Werbung eines Konkurrenten neben den eigenen Preisschildern zulassen. Der iPhone-Konzern verweist auch darauf, dass Spotify seit dem Ausstieg aus In-App-Käufen 2016 mehr als 100 Millionen Abo-Kunden gewonnen habe. Außerdem gebe Spotify die Senkung der Gebühr von 30 auf 15 Prozent nicht an die Kunden weiter.