Kunden kämen auf verschiedensten Wegen zu Online-Händlern, argumentierte Google: "Über allgemeine Suchmaschinen, spezialisierte Suchdienst, Händler-Plattformen, soziale Medien und Online-Anzeigen." Außerdem erreichten die Händler die Kunden immer mehr auch direkt, zum Beispiel über Apps auf mobilen Geräten.

Das Verfahren ist eines von drei, in denen die EU-Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In einem weiteren geht es um das führende Smartphone-System Android. Hier steht Mitte November die Antwort von Google auf die Vorwürfe der Wettbewerbshüter an. Im Sommer nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst "AdSense for Search", bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können. (dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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