All das sei im Internet zwar nicht möglich. Der Einbau des Katalysators und die Probefahrt gingen aber weit über die Testmöglichkeiten im Geschäft hinaus. Denn auch dort sei es häufig nicht möglich, die Ware auszupacken, aufzubauen und auszuprobieren. Hingegen gebe es typischerweise Musterstücke sowie Vorführ- und Beratungsmöglichkeiten. Die Richter sahen im Katalysator-Einbau und der Testfahrt bereits eine Ingebrauchnahme und eine "im stationären Handel unter keinen Umständen eröffnete Überprüfung".

Zu Ende ist der Rechtsstreit, bei dem es nur um rund 390 Euro ging, noch nicht. Das Landgericht wird sich erneut damit befassen müssen, weil unklar blieb, ob der Online-Shop den Kunden korrekt über die Folgen des Widerrufs aufgeklärt hatte. (Az.: VIII ZR 55/15) (dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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