Influencer Marketing :
Warum Vreni Frost ihre Instagram-Posts weiter als Werbung kennzeichnet
Influencerin Vreni Frost markiert erneut einen redaktionellen Post als Werbung. Moralische Unterstützung erhält sie von den Medienanstalten.
Ein Blick auf Instagram zeigt: Bloggerin Vreni Frost markiert erneut einen Beitrag mit einer selbst gekauften Jacke als Werbung - aus Angst erneut ins Visier des Verband Sozialer Wettbewerb zu geraten.
"Wir haben zwar einen grandiosen Erfolg erzielt (noch warten wir auf die ausführliche Urteilsbegründung), jedoch glaubt der Verband Sozialer Wettbewerb ja trotz meiner eidesstattlichen Erklärung vor Gericht nicht, dass es keine geheimen Absprachen mit Marken gibt und ich nicht doch ständig einen Batzen Geld oder geldwerte Vorteile einsacke", schreibt Frost.
Sie erhält jetzt moralische Unterstützung durch die Medienanstalten. Diese äußern sich zur Entscheidung des Kammergerichts Berlin am 8. Januar 2019 im Fall Vreni Frost. Sie sehen sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass "Bild-Tags auf Instagram-Posts bei selbst erworbenen Produkten nicht unter die werberechtliche Kennzeichnungspflicht fallen, wenn keine Werbeabsicht besteht". Hier sei lediglich von einem redaktionellen Hinweis auszugehen, der eben nicht als Werbung zu kennzeichnen sei.
Die Richter hatten entschieden, dass die Berufung von Frost gegen die vom Landgericht Berlin erlassene einstweilige Verfügung teilweise Erfolg hat, und zwar hinsichtlich eines von drei ihrer vom Verband Sozialer Wettbewerb beanstandeten Instagram-Posts.
Auf einem Bild ist Vreni Frost in einem Bananas-Pullover zu sehen. Die Berlinerin hatte im Rahmen der mündlichen Verhandlung eidesstattlich versichert, für den Beitrag nicht bezahlt worden zu sein - und entsprechende Kaufbelege eingereicht. Bei den beiden anderen Posts handelt es sich um Reisen mit den Marken Samsung und Schwarzkopf.
Was die Medienwächter sagen
"Die Entscheidung des Kammergerichts war von der Branche heiß ersehnt worden und zeigt: Das Warten hat sich gelohnt. Die werberechtlichen Anforderungen müssen für alle Mediengattungen, egal ob Print, Online, Fernsehen oder Radio, vergleichbar sein, auch wenn teilweise unterschiedliche Gesetze die Grundlage sind. Unterschiedliche Maßstäbe schaden der Transparenz und irritieren die Verbraucher, weil sie den Werbebegriff verwässern", so die DLM-Vorsitzende Cornelia Holsten.
Frost selbst hatte sich unter anderem in einem Instagram-Live-Video zu Wort gemeldet und wertete den Ausgang als "Teilerfolg". Allerdings liegen die Urteilsgründe des Kammergerichts Berlin noch nicht vor.
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