Überrascht von seinen Facebook-Freunden zeigte sich auch Ulrich Bunsmann Geschäftsführer von Alster Radio. "Ich habe nicht die geringste Ahnung, wie wir auf diese Plattform kommen. Wir haben das definitiv nicht in Auftrag gegeben und haben keinerlei Geschäftsbeziehungen mit diesem Unternehmen."

Das Kaufen von Freunden bei Facebook oder Followern bei Twitter verstößt nach Ansicht von Andreas Ottofülling, Geschäftsführer der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, prinzipiell gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). "Die Anzahl der Fans soll eine Beliebtheit des Unternehmens suggerieren, die so tatsächlich nicht existiert." Das wäre dann getarnten Werbung und Irreführung durch Unterlassen, weil der gewerbliche Zweck der Aktion nicht offengelegt wäre. Wenn Konkurrenten die Wettbewerbszentrale auf einen solchen Fall hinweisen und das Einkaufen von Fans beweisen können, droht eine Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale.

Der Kölner Agenturchef Lukas Dopstadt beobachtet vielmehr einen Verfall der Social-Media-Sitten. Dopstadt entwickelt mit seiner Firma Social Value selbst Social-Media-Kampagnen. Er hat es in Briefings schon erlebt, dass er überzogene Erwartungen an die Wirkung einer Facebook-Kampagne enttäuschen musste, weil er keine unlauteren Mittel einsetzt. Dopstadt vermutet, dass es einigen Unternehmen egal ist, wie die Fanzahlen zustande kommen. Im Ernstfall würde man ohnehin der Agentur den schwarzen Peter zuschieben.


Franziska Mozart
Autor: Franziska Mozart

Sie arbeitet als freie Journalistin für die W&V. Sie hat hier angefangen im Digital-Ressort, als es so etwas noch gab, weil Digital eigenständig gedacht wurde. Heute, wo irgendwie jedes Thema eine digitale Komponente hat, interessiert sie sich für neue Technologien und wie diese in ein Gesamtkonzept passen.