
Sexistische Anzeigen:
Werberat kritisiert: "Frauenkörper in herabwürdigender Art"
Noch immer sind Geschlechterdiskriminierung und Sexismus Hauptkritikpunkte bei Werbung. Beim Werberat sind dazu im vergangenen Jahr 445 Beschwerden eingegangen.

Foto: Roofy ́s Flavours
Die Punkte Geschlechterdiskriminierung und Sexismus stehen weiter an erster Stelle bei der Kritik an Werbung. Beim Deutschen Werberat sind dazu im vergangenen Jahr 445 Beschwerden eingegangen, neun Prozent mehr als im Vorjahr.
Betroffen waren dabei 261 Kampagnen, deutlich weniger als zuvor (321), wie der Werberat mitteilte. Die Selbstkontrolle der Branche beanstandete daraufhin ein Drittel der Motive, weil sie sich etwa frauenfeindlicher Darstellungen bedienten.
An zweiter Stelle der Beschwerdegründe standen in 61 Fällen Verstöße gegen ethische und moralische Mindestanforderungen, gefolgt von Kinder-und Jugendschutz (27 Fälle), Diskriminierung von Personengruppen (21), die Nachahmungsgefahr gefährlichen oder unsozialen Verhaltens (18) sowie sexuell anstößige Werbung (17).
Insgesamt erreichten das Gremium 1235 Beschwerden zu 702 Anzeigen und anderen Werbemaßnahmen.
Frauenkörper in herabwürdigender Art
Als Beispiel für sexisitische Werbung nannte der Rat den Werbespruch eines Estrichlegers: Vor einem vergrößerten Frauenpo stand der Spruch: "Glatt und eben muss er sein - der Estrich". Das Kontrollgremium befand, die Anzeige stelle den Körper einer Frau in herabwürdigender Art dar.
Zudem rügte der Werberat einen Spot der Metzgerei und Feinkosteria aus Bensheim-Auerbach. Im Laufe des Beschwerdeverfahrens berief sich die Metzgerei auf die ästhetische Darstellung der Frau, die Zeit habe, im Bett zu liegen und ihrem Partner beim Kochen zuzusehen.
Der Werberat hat bei seiner Entscheidung betont, dass Erotik in der Werbung selbstverständlich erlaubt ist: Sexy ist nicht gleichzusetzen mit Sexismus. In dem Spot erscheine die Frau jedoch als reines Objekt sexueller Begierde.
Auch der E-Zigaretten-Liquid-Hersteller "High-Class-Liquid" aus Unna geriet in die Kritik. Nach Ansicht des Gremiums reduziert der Spot Frauen auf ihre sexuellen Reize. Der bildliche Eindruck wird auch im gesprochenen Text fortgeführt. So unterstreicht der Mann die Vorzüge der Geschmackssorte Fruit Boobs mit den Worten "Du magst es doch prall, rund und saftig?", während eine der Frauen zwei Melonen vor ihre Brüste hält.
Beanstandet wurde auch die Anzeige eines Sportwetten-Portals. Neben dem Kopf eines Hundes wurde eine Hand mit einer Pistole abgebildet: "Registrieren Sie sich oder wir töten diesen Hund!", hieß es dort. Zwar sei die Anzeige nicht erst gemeint gewesen, doch nach Kritik zog das Unternehmen die Anzeige zurück.
Der Werberat entschied insgesamt über 462 einzelne Sujets zu Werbung von Unternehmen. Das entspricht einem Rückgang von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für Anzeigen etwa von öffentlichen Einrichtungen ist der Rat nicht zuständig. In 124 Fällen teilte das Gremium die Meinung der Kritiker und informierte die Firmen, dass sie gegen den Werbekodex verstoßen hätten. Daraufhin hätten nahezu 90 Prozent ihre Kampagnen zurückgezogen oder geändert.
Der Werberat wird vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW getragen.
duv/dpa