Veritas rechnet mit Flut an Anfragen:
Was Unternehmen nach der DSGVO erwartet
Die DSGVO tritt am 25. Mai EU-weit in Kraft - und dann? Laut Veritas Technologies sollten sich Firmen warm anziehen. Nutzer werden Fragen stellen.
Wie werden die Nutzer von ihren Datenschutzrechten Gebrauch machen, die mit der Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai wirksam werden? Werden Winkeladvokaten auf kleine Unternehmen zustürzen und Klagewellen auslösen? Wird es Abmahnungen und Strafandrohungen hageln? Was passiert, wenn Unternehmen etwa das Datensammeltool WhatsApp nutzen?
Unklar. Zumindest mit sehr vielen Anfragen zu gespeicherten personenbezogenen Daten bei Firmen ist realistisch zu rechnen. 38 Prozent der Deutschen wollen ihre neuen Rechte schon in den kommenden sechs Monaten geltend machen, so eine Studie von Veritas Technologies. Demnach sind vor allem Social-Media- oder Finanzdienstleister und der Handel am härtesten von persönlichen Datenanfragen getroffen.
Bereits jetzt dürfen Bürger von Firmen Auskunft darüber verlangen, welche Daten diese von ihnen gespeichert haben. Dazu gehören Geschlecht, Alter, Adresse, Konfession, Ausweis- oder Führerscheindaten. Ab dem 25. Mai erhalten EU-Bürger weitere Rechte und können Firmen unter anderem dazu auffordern, ihre personenbezogenen Daten zu löschen (Right to be forgotten). Unternehmen in Deutschland müssen solche Anfragen innerhalb eines Monats beantworten.
Für Veritas, Anbieter für Datenmanagement in der Multi-Cloud, hat 3GEM unter insgesamt 3000 Personen die Analyse durchgeführt, davon 1000 Befragte aus Deutschland. Die Ergebnisse zeigen, dass die Bürger hierzulande ihre Anfragen auf diese Branchen konzentrieren werden:
Die Ergebnisse der Veritas-Studie zeigen den Autoren zufolge auch, dass Verbraucher mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten wollen, da sie Unternehmen immer weniger zutrauen, ihre Daten zu schützen. Verbraucher möchten Organisationen demnach außerdem stärker auf die Probe stellen, ob sie deren Rechte einhalten.
"Die jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit der Nutzung personenbezogener Daten bei Social-Media-Dienstleistern und Dritten haben dazu geführt, dass Verbraucher sich viel mehr dafür interessieren, wie Firmen ihre Daten nutzen und speichern", sagt Mathias Wenig, Senior Manager Technology Sales und Digital Transformation Specialist bei Veritas. Er rät Unternehmen: "Nur wenn sie zeigen können, dass sie eine kluge Governance-Strategie verfolgen und die Vorgaben der Verordnung erfüllen, werden sie das Vertrauen ihrer Kunden gewinnen."
Gefragt wurde in der Studie auch nach den Gründen für eine Abfrage von Daten:
- Ein klares Verständnis davon, welche Daten Firmen von ihnen speichern: Mehr als die Hälfte (54 Prozent) wollen exakt wissen, welche personenbezogenen Daten Unternehmen erfassen und verarbeiten.
- Mehr Kontrolle über personenbezogene Daten: 46 Prozent der Befragten fühlen sich unwohl, wenn ihre Daten auf Systemen liegen, über die sie keine Kontrolle haben.
- Datenlecks werden Anfragen auslösen: 50 Prozent der Befragten werden ihr Recht nach Auskunft und Löschen einfordern, sobald bei einem Unternehmen, das personenbezogene Daten von ihnen gespeichert hat, ein Datenleck vorliegt.
- Unternehmen haben Vertrauen verloren: Mehr als ein Drittel (39 Prozent) wollen ihre Datenschutzrechte ausüben, da sie den Firmen nicht zutrauen, ihre Daten effektiv zu schützen.
- Verbraucher wollen Unternehmen auf die Probe stellen: Fast ein Drittel (32 Prozent) wollen prüfen, ob die Unternehmen ihre Rechte wertschätzen, bevor sie weiterhin mit ihnen Geschäfte machen.
- Einige wenige Verbraucher wollen sich rächen: Vier Prozent der Verbraucher wollen ihre Rechte nur ausüben, um denjenigen Firmen zu schaden, von denen sie sich schlecht behandelt fühlen.
Aber: Viele Verbraucher rechnen gar nicht damit, dass die Firmen ihre Anfragen im Sinne der Verordnung beantworten können. Die große Mehrheit (85 Prozent) meint laut Studie, dass Unternehmen nicht in der Lage sein werden, alle personenbezogenen Daten zu finden und/oder zu löschen. Und 26 Prozent der Befragten erwarten, dass Firmen höchstens die Hälfte ihrer personenbezogenen Daten liefern werden.
Welche Probleme die WhatsApp-Nutzung aufwirft
Apropos WhatsApp: Auf eine möglicherweise rechtswidrige Nutzung des Facebook-Dienstes durch Unternehmen weist aktuell der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Cornelius Matutis aus Potsdam hin. Die legale Nutzung gestalte sich als schwierig, betont er. Und: "Beachten Unternehmen die Vorgaben der DSGVO nicht, ist die Nutzung sogar rechtswidrig."
Denn die Firmen geben WhatsApp automatisch Zugriff auf die im Handy gespeicherten Kontakte. "Hierbei handelt es sich um die Übertragung personenbezogener Daten an ein Unternehmen in den USA. Grundsätzlich ist dies nur mit vorheriger Einwilligung des entsprechenden Kontaktes möglich", so der Anwalt. Erfolge keine Einwilligung, "handelt es sich um Datenweitergabe, die gegen Art. 6I DSGVO verstößt".
Zudem stelle die Weitergabe eine Auftragsdatenverarbeitung dar. Eine solche Weitergabe erfordere zwingend einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen Unternehmer und WhatsApp. Und: "Typischerweise wird diese Voraussetzung nicht erfüllt und Unternehmen nutzen WhatsApp rechtswidrig", so Cornelius Matutis.
Praxis-Check für Ihre Daten nötig? Hier geht's zum neuen W&V Report. Und wie es beispielsweise für Fotografen mit dem Recht am Bild weitergeht - das lesen Sie hier.