Die ARD sieht in dem Urteil eine besondere Bedeutung. "Das Bundesverfassungsgericht betont in diesem Beschluss die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als herausragendes Rechtsgut", erklärte SWR-Justitiar Hermann Eicher, der in der ARD federführend für das Gebührenrecht zuständig ist. Zugleich hätten die Richter Verschlüsselungsmodellen, die von Kritikern des neuen Rundfunkbeitrags immer wieder als Alternative genannt würden, eine klare Absage erteilt. Eicher sieht darin auch "wertvolle weitere Hinweise" für die Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. dpa/aj


Autor: Anja Janotta

seit 1998 bei der W&V - ist die wohl dienstälteste Onlinerin des Hauses. Am liebsten führt sie Interviews – quer durch die ganze Branche. Neben Kreativ- und Karrierethemen schreibt sie ab und zu was völlig anderes - Kinderbücher. Eines davon dreht sich um ein paar nerdige Möchtegern-Influencer.