Urteil:
Verfassungsgericht schmettert Beschwerde gegen PC-Gebühren ab
Die Rundfunkgebühren für die Nutzung internetfähige PCs sind legal. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde abgewiesen.
Die Rundfunkgebühren für die Nutzung internetfähige PCs sind legal. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung an. Er werde durch die Erhebung der Gebühren nicht in seinen Grundrechten verletzt, begründete das Gericht das Urteil. (Az. 1 BvR 199/11)
Geklagt hatte ein Anwalt, der den PC in seiner Kanzlei unter anderem für Internet-Anwendungen nutzt. Er empfängt damit aber nach seinen Angaben keine Rundfunksendungen und verfügt auch nicht über andere, herkömmliche Empfangsgeräte.
Das Verfassungsgericht hatte eine andere Auffassung: Die Gebühr sei erforderlich für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei sei die Gebührenpflicht für internetfähige PCs - wie vorher schon vom Bundesverwaltungsgericht festgestellt - nicht unverhältnismäßig. Das Gericht sprach sich gegen Zugangssperren aus, sie seien kein ebenso wirksames Mittel, weil sie umgangen werden könnten.
Das Urteil hat ohnehin nur vorläufigen Charakter: Am 1. Januar 2013 wird sie durch den neuen Rundfunkbeitrag abgelöst. Dann fallen für Wohnungen und Betriebstätten Rundfunkbeiträge unabhängig davon an, ob dort überhaupt Fernseher, Radios oder internetfähige Computer und Smartphones vorhanden sind. Aber auch hier werden die Gerichte bemüht: Diese Neuregelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag will ein Passauer Jurist mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof stoppen.
Die ARD sieht in dem Urteil eine besondere Bedeutung. "Das Bundesverfassungsgericht betont in diesem Beschluss die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als herausragendes Rechtsgut", erklärte SWR-Justitiar Hermann Eicher, der in der ARD federführend für das Gebührenrecht zuständig ist. Zugleich hätten die Richter Verschlüsselungsmodellen, die von Kritikern des neuen Rundfunkbeitrags immer wieder als Alternative genannt würden, eine klare Absage erteilt. Eicher sieht darin auch "wertvolle weitere Hinweise" für die Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. dpa/aj