Unklare Definitionen: Auch an dem Gesetzestext an sich stoßen sich die Professoren. Die Reichweite des Gesetzes sei nicht klar umrissen. Es sei nicht klar definiert, wie die geschützten Inhalte aussähen. Denn: HTML-Code und Layout des jeweiligen Verlages würden ja bei der Darstellung in Suchmaschinen etc. nicht übernommen werden, Texte und Bilder hingegen an sich seien ja urheberrechtlich ohnehin schon geschützt. Außerdem müssten auch die Rechte des Autoren berücksichtigt werden, der ein Interesse hat, seinen Text möglichst weit verbreitet zu wissen.

Auswirkungen: Egal zu welchen Folgen das LSR führen würde - die Suchmaschinen stellen die Verlinkung ganz ein oder es gäbe Lizenzmodelle: Der deutschen Wirtschaft würde mit einem solchen Gesetz mehr geschadet als geholfen, besagt die Stellungnahme des Max-Planck-Insitituts für Immaterialgüter und Wettbewerbsrecht. 16 Medienrechts-Professoren verschiedener Unis haben die Stellungnahme namentlich unterstützt. Sie schließt mit dem Satz: "Es fehlt damit jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden."


Autor: Anja Janotta

seit 1998 bei der W&V - ist die wohl dienstälteste Onlinerin des Hauses. Am liebsten führt sie Interviews – quer durch die ganze Branche. Neben Kreativ- und Karrierethemen schreibt sie ab und zu was völlig anderes - Kinderbücher. Eines davon dreht sich um ein paar nerdige Möchtegern-Influencer.