Außenwerbung:
Ströer äußert sich zur Anti-Grünen-Kampagne
Der Außenwerber verteidigt sich gegen die Kritik, dass die umstrittene Anti-Grünen-Kampagne auf Ströer-Flächen gebucht wurde. Als Vermarkter öffentlicher Flächen sei man an das Neutralitätsgebot gebunden.
Ströer sei als Vermarkter der Plakatflächen nicht für die Inhalte und Gestaltung der Werbung verantwortlich, heißt es im Ströer-Statement zu dem vorliegenden Fall. "Ströer führt Aufträge aus, sofern dies für uns aus rechtlichen Gründen geboten ist und diese im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen stehen – auch wenn der Inhalt im Gegensatz zu unseren eigenen politischen Ansichten steht."
Da sich viele Ströer-Flächen in kommunaler Hand befinden, ist der Vermarkter an das Neutralitätsgebot gebunden. Wer in Deutschland Plakatwerbung buchen will, ist auf diese Flächen angewiesen. Das ist der Unterschied etwa zur Werbung in Tageszeitungen: Wenn hier eine Zeitung ein Motiv ablehnt, kann man einfach zur nächsten gehen. Dies ist bei kommunalen Werbeflächen so nicht möglich.
"Als Partner der öffentlichen Hand nehmen wir die Verpflichtung wahr, uns politisch, weltanschaulich und religiös neutral zu verhalten", heißt es von Ströer-Seite. "Wir erfüllen unsere Vertragspflichten gegenüber den öffentlich-rechtlichen, kommunalen Vertragspartnern, die uns überlassenen Werbemöglichkeiten im öffentlichen Raum wirtschaftlich bestmöglich zu vermarkten."
Prüfung nur auf sittenwidrige oder rechtlich relevante Inhalte
Ob man rechtlich gesehen allerdings von einem "Kontrahierungszwang" (der Verpflichtung zum Vertragsabschluss) sprechen kann, ist eher fraglich. Ein solcher kann etwa bestehen bei lebensnotwendigen Leistungen wie einem Stromliefervertrag oder beim Einlösen eines Apothekenrezepts. Weil das aber dem Grundsatz der Privatautonomie widerspricht, wird der Anwendungsbereich sehr eng ausgelegt.
"Wir prüfen, ob der Inhalt eines Plakats sittenwidrige oder rechtlich relevante Inhalte enthält", heißt es bei Ströer. Laut Firmensprecher Marc Sausen hat der Außenwerber mehrere Motive der Anti-Grünen-Kampagne abgelehnt, da diese nicht rechtskonform gewesen seien. "Generell genießt Werbung aber den grundrechtlichen Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung." Das werde man respektieren.
Die Geldgeber hinter der Kampagne sind nicht bekannt
Kritisiert wird vor allem, dass völlig unklar ist, wer die Kampagne finanziert. Auftraggeber ist die Hamburger Firma Conservare Communication des AfD-Sympathisanten David Bendels. Dessen Angaben zufolge kommt das Geld "von Mittelständlern und engagierten Bürgern". Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) fürchtet dagegen, dass ausländische Geldgeber dahinter stecken und brachte deshalb sogar einen Boykott ins Spiel: