Google vs. Verleger:
Streit um Leistungsschutzrecht wird Fall für EU-Gerichtshof
Der EU-Gerichtshof könnte das Gesetz zum Leistungsschutzrecht von 2013 kippen. Dahinter steckt eine Klage der Verleger gegen Google. Es geht um Schadensersatz.
Der Dauerstreit zwischen Google und deutschen Verlagen geht zum EU-Gerichtshof. Das Berliner Landgericht will dort klären lassen, ob Deutschland die Europäische Union nicht vor der Verabschiedung des Leistungsschutzrechts (LSR) hätte informieren müssen.
Entscheidet der Gerichtshof, dass diese so genannte Notifizierung nötig gewesen wäre, dürfte das Gesetz von 2013 nicht angewendet werden. Das Verfahren beim Landgericht werde vorerst ausgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Peter Scholz am Dienstag.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen Gesetzentwürfe in Brüssel vorlegen, wenn diese "technische Vorschriften" enthalten, die speziell auf "Dienste der Informationsgesellschaft" zielen. Zum Ende der schwarz-gelben Koalition im Bund entschied sich das Justizministerium gegen die Notifizierung der EU-Kommission - auch weil es sonst kaum möglich gewesen wäre, das LSR noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 zu verabschieden.
Was dahinter steckt
Auslöser ist ein Verfahren vor dem Berliner Landgericht. Die Verwertungsgesellschaft VG Media verlangt dort von Google Schadenersatz, weil sich der Internetkonzern weigert, für die Darstellung von Textausrissen und Vorschau-Bildern in der Google-Suche zu zahlen. Die VG Media vertritt dabei etliche Presseverlage in Deutschland, darunter die Axel Springer, "Handelsblatt", Funke und Dumont.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Im August 2014 haben etliche Verlage innerhalb der VG Media eine "Gratiseinwilligung" erteilt, weil sie sonst nicht mehr mit Snippets dargestellt worden wären.
W&V Online/dpa