
Kirchen-Video:
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Kebekus ein
Carolin Kebekus muss wegen ihres Kirchen-Raps "Dunk dem Herrn" nicht mit einem juristischen Nachspiel rechnen. Die Staatsanwaltschaft Köln stellt die Ermittlungen gegen sie ein.
Carolin Kebekus muss wegen ihres Kirchen-Raps "Dunk dem Herrn" nicht mit einem juristischen Nachspiel rechnen. Die Staatsanwaltschaft Köln stellt die Ermittlungen gegen sie ein. Die Piusbrüder hatten Deutschlands Gläubige aufgerufen, dagegen vorzugehen und Strafanzeige gegen die TV-Komikerin zu stellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin. "Zwar handelt es sich bei dem Videoclip "Dunk den Herrn" um eine geschmacklose und wenig substantiierte Aneinanderreihung provozierend dargestellter, plakativer, vermeintlich humoristischer Kritikäußerungen an der katholischen Kirche. Gleichwohl liegen aus folgenden Gründen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass Straftaten verwirklicht worden sind", zitiert die Piusbruderschaft den Bescheid der Staatsanwaltschaft. Laut Medienberichten waren etwa 100 Gläubige der Aufforderung der Piusbrüder gefolgt und hatten eine Strafanzeige gestellt. Die Geistlichen hatten sogar einen Formbrief ins Internet gestellt, den man als Vorlage für die Strafanzeige verwenden konnte.
Der WDR hatte auf die Ausstrahlung des Raps verzichtet, Kebekus allerdings hatte das umstrittene Video auf Youtube gestellt. Auch auf ihrer Homepage rappte sie weiter.