
Sportvermarktung:
So werden die TV-Gelder an die Bundesliga verteilt
Die DFL hat für die Aufteilung der Vermarktunggelder an die 36 Clubs der Fußball-Bundesliga ein neues Modell entwickelt. Es basiert auf "Gleichverteilung", "Leistung" "Nachwuchs" und "Interesse".

Foto: Unsplash/Bruno Aguirre
Jetzt steht fest, wie die TV-Gelder an die 36 Fußballclubs der Bundesliga und der 2. Liga künftig verteilt werden: Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat den Verteilerschlüssel für die rund fünf Milliarden Euro aus der TV-Vermarktung vorgestellt. Die Neuregelung soll laut DFL-Geschäftsführer Christian Seifert in den kommenden beiden Spielzeiten vor allem die Auswirkungen der Corona-Pandemie abfedern. In den beiden Jahren danach sollen dann der Leistungsgedanke, die Nachwuchsförderung und das Interesse an den jeweiligen Clubs stärker gewichtet werden.
Basis für die Ausschüttung aus der Vermarktung der nationalen Medienrechte in den Spielzeiten 2021/22 bis 2024/25 ist ein neues Vier-Säulen-Modell: Die Kategorie "Gleichverteilung" macht in den ersten beiden Jahren 53 Prozent der Einnahmen aus, danach sind es noch 50 Prozent. Die "Leistung" der vergangenen fünf Spielzeiten wird zunächst mit 42 Prozent, dann mit 43 Prozent gewichtet. Die Restsumme wird anhand der Säulen "Nachwuchs" und "Interesse" aufgeteilt.
Und so sieht das Modell im Detail aus:
Säule 1 ("Gleichverteilung") umfasst 2021/22 und 2022/23 jeweils 53 Prozent der Erlöse, 2023/24 und 2024/25 sind es jeweils 50 Prozent. In der Saison 2021/22 wird der Gesamtbetrag dieser Säule bei 569 Millionen Euro liegen, in der Saison 2024/25 werden es 604 Millionen Euro sein. Dabei erhalten die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga innerhalb der Ligen jeweils denselben Betrag. In der Bundesliga bedeutet das in der kommenden Rechteperiode eine Gleichverteilung von durchschnittlich 460 Millionen Euro pro Spielzeit, in der 2. Bundesliga sind es etwa 128 Millionen Euro.
Säule 2 ("Leistung") umfasst 42 Prozent (2021/22 und 2022/23) beziehungsweise 43 Prozent (2023/24 und 2024/25) der Erlöse. Dabei gibt es sowohl für die Clubs der Bundesliga als auch für die Clubs der 2. Bundesliga eine getrennte Fünf-Jahres-Wertung, bei der wie gehabt die vergangenen fünf Spielzeiten gewertet werden (im Verhältnis 5:4:3:2:1, beginnend mit der zuletzt gespielten Saison). Darauf entfallen 24,5 Prozent (2021/22 und 2022/23) beziehungsweise 23 Prozent (2023/24 und 2024/25) der Erlöse aus dieser Säule, die im Verhältnis von etwa 81:19 Prozent zwischen Bundesliga und 2. Bundesliga aufgeteilt werden.
Weitere 17 Prozent (2021/22 und 2022/23) beziehungsweise 19 Prozent (2023/24 und 2024/25) entfallen auf eine nach derselben Gewichtung errechnete, aber durchgängige Fünf-Jahres-Wertung aller 36 Clubs. Die restlichen 0,5 Prozent (2021/22 und 2022/23) beziehungsweise 1 Prozent (2023/24 und 2024/25) entfallen auf eine durchgängige Zehn-Jahres-Wertung aller 36 Clubs, bei der alle Spielzeiten (beginnend mit der zuletzt gespielten) gleich gewichtet werden. Da die Höhe der Auszahlung aus Säule 1 und Säule 2 bereits vor dem Start einer Saison feststeht, haben die Clubs zu diesem Zeitpunkt Planungssicherheit mit Blick auf 95 Prozent (2021/22 und 2022/23) beziehungsweise 93 Prozent (2023/24 und 2024/25) ihrer Einnahmen aus der DFL-Zentralvermarktung der deutschsprachigen Medienrechte.
Säule 3 ("Nachwuchs") umfasst drei Prozent (2021/22 und 2022/23) beziehungsweise vier Prozent (2023/24 und 2024/25) der Erlöse und gliedert sich in zwei Bereiche:
Zwei Drittel entfallen auf Einsatzminuten für junge Talente. Die Verteilung dieses Anteils erfolgt proportional zu den Einsatzminuten in Deutschland verbandsausgebildeter U23-Spieler im Local-Player-Status in der jeweils aktuellen Saison. Berücksichtigung finden alle Begegnungen einschließlich der Saison des 23. Lebensjahres (exklusive Relegation und Nachspielzeiten). Ausländische Spieler müssen vor Vollendung des 15. Lebensjahres bei einem im Bereich des DFB befindlichen Club registriert sein. Die Ausschüttung erfolgt in zwei Teilen (jeweils 50 Prozent der Gesamtsumme) nach Hin- und Rückrunde einer Saison.
Das weitere Drittel entfällt auf die Ausbildung der eingesetzten jungen Spieler. Der betrachtete Zeitraum beginnt mit der Spielzeit des 12. Lebensjahres. Die jeweils aktuelle Saison wird nicht einbezogen, da diese bereits über den Einsatz eines Spielers honoriert wird. Nur die jeweils aktuellen 36 Proficlubs und deren Anteil an der Ausbildung werden berücksichtigt. Die Erlöse werden proportional zum pro Club ermittelten Gesamtausbildungszeitraum aller eingesetzter U23-Local-Player, gewichtet nach den Einsatzminuten in der aktuellen Saison, ausgeschüttet. Die Ausschüttung erfolgt gesamthaft nach Ablauf einer Spielzeit.
Säule 4 ("Interesse") umfasst zwei Prozent (2021/22 und 2022/23) beziehungsweise drei Prozent (2023/24 und 2024/25) der Erlöse, die proportional gemäß dem Interesse an den Clubs auf Basis der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse verteilt werden. Die AWA fragt hierfür das Interesse an den Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga (und der 3. Liga, um Aufsteiger in die 2. Bundesliga in der Wertung berücksichtigen zu können) unter der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren mittels einer repräsentativen Stichprobe auf Basis von rund 23.000 befragten Personen ab. Die Ausschüttung der entsprechenden Erlöse erfolgt insgeamt nach Ablauf einer Spielzeit. Die Verteilung erfolgt anhand des Gesamtinteresses am jeweiligen Club.
Neues Modell auch für internationale Erlöse
Im Bereich der internationalen Erlöse, 2021/22 nach aktuellem Stand voraussichtlich etwa 180 Millionen Euro, gelten bei der neuen Verteilungssystematik ebenfalls die Prämissen Stabilität und Solidarität. Auch hier steigt der Anteil der Gleichverteilung: 35 Prozent der Erlöse werden künftig als Sockelbetrag gleichmäßig an alle 18 Clubs der Bundesliga ausgeschüttet.
Weitere 50 Prozent werden anhand einer Fünf-Jahres-Wertung mit Blick auf das internationale Abschneiden ausgekehrt. Dabei erfolgt die Verteilung proportional zu den in dieser Wertung erzielten Punkten. Verzichtet wird bei dieser Säule künftig auf Boni für teilnehmende Clubs nach Erreichen späterer Runden der internationalen Club-Wettbewerbe.
Die verbleibenden 15 Prozent werden für die Teilnahme an UEFA-Clubwettbewerben in den vergangenen zehn Jahren ausgeschüttet, wobei jede Teilnahme einen Punkt bedeutet – die Auskehrung erfolgt proportional zur Anzahl der erzielten Punkte. Hierbei ist künftig auch entscheidend, dass mindestens die Gruppenphase eines Wettbewerbs erreicht wird – Qualifikationsspiele werden nicht länger berücksichtigt.
Bevor die Clubs der Bundesliga zum Zuge kommen, wird die 2. Bundesliga in den kommenden vier Jahren mit einem festen Satz an den internationalen Erlösen beteiligt: 2021/22 und 2022/23 mit jeweils vier Prozent, 2023/24 und 2024/25 mit jeweils 3 Prozent. Dieser Verlauf berücksichtigt vor allem die kurzfristig aus der Corona-Pandemie resultierenden Effekte. Erst nach Abzug dieses Anteils erfolgt die Ausschüttung an die Bundesliga-Clubs nach den dargelegten Kriterien.