
Nach dem Gesetz gegen Hass im Netz::
So viel mussten YouTube und Facebook löschen
Die Internet-Plattformen und auch Twitter ziehen ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Netz eine erste umfassende Bilanz.

Foto: W&V
Auf der Videoplattform YouTube sind in den ersten sechs Monaten im Zusammenhang mit dem so genannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz 214.827 Inhalte gemeldet worden, wie die Google-Tochter am Freitag mitteilt. Zeitgleich erklärt Facebook, dass es dort im selben Zeitraum 1704 Beiträge gewesen seien. Bußgelder muss nun keiner der beiden Konzerne zahlen.
Das Gesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten war, setzt bestimmte Löschfristen bei offensichtlich strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung. Die Beiträge sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, bei schwieriger zu entscheidenden Fällen soll innerhalb von sieben Tagen dagegen vorgegangen werden.
Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen übrigens Geldstrafen in Millionenhöhe.
Weitere Zahlen im Detail
Bei YouTube wurden etwa 27 Prozent der knapp 215.000 gemeldeten Inhalte entfernt, da sie gegen die entsprechenden NetzDG-Strafbestände oder die Community-Richtlinien des Videodienstes verstießen. 92 Prozent davon wurden innerhalb von 24 Stunden gesperrt oder gelöscht. Bei Facebook wurden von den 1704 gemeldeten Beiträgen 362 geblockt oder entfernt.
Dass die Zahlen der gemeldeten Inhalte bei den beiden Plattformen so weit auseinanderliegen, hat wohl auch mit dem unterschiedlichen Meldeweg zu tun. So kritisierte das Bundesjustizministerium den "komplizierten Beschwerdeweg" bei Facebook.
Gerd Billen, Staatssekretär im Ministerium, zeigt sich am Freitag zufrieden, dass das Gesetz erste Wirkung zeige: "Dennoch, wir stehen erst ganz am Anfang." Das NetzDG hatte allerdings auch für Kritik gesorgt. Gegner argumentieren, dass es die Plattformbetreiber dazu verleitet, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das könne zu Zensur führen.
Beim Kurznachrichtendienst Twitter gingen übrigens knapp 265.000 Beschwerden ein. Auffällig ist, dass die Zahl der Beschwerden bei Twitter und YouTube deutlich höher ist als bei Facebook. Ein Grund dafür ist der unterschiedliche Meldeweg. Während die Nutzer bei Twitter und YouTube direkt in der Meldefunktion des Beitrags das NetzDG als Grund angeben können, muss bei Facebook ein extra Formular ausgefüllt werden, das recht schwer zu finden ist.
Ach ja - Twitters Nutzerzahlen sind im zweiten Quartal gesunken und könnten angesichts intensiverer Maßnahmen gegen Hetze, Spam und Fake-Accounts weiter zurückgehen. Verglichen mit dem Vorquartal sank die Zahl der monatlich aktiven Nutzer um eine Million auf 335 Millionen.
Kritik am Gesetz dauert an
"Das NetzDG ist und bleibt ein überflüssiges Gesetz und eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit im Netz", kritisiert Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.die Transparenzberichte. Die Zahlen würden zeigen, dass sich das Löschaufkommen durch das NetzDG nicht maßgeblich verändert habe.
Süme: "Die Unternehmen löschen zwar mehr als noch vor einigen Jahren, dies ist aber nicht auf das Gesetz, sondern auf extrem verbesserte Technologien sowie ein gesteigertes Problembewusstsein bei den Unternehmen zurückzuführen." Meldungen zum NetzDG fielen in der Gesamtbilanz demnach kaum ins Gewicht.
W&V Online/dpa