
Schleswig-Holstein lässt das Glücksspiel zu
Kiel gibt Glücksspiel in Maßen, Sportwetten à la Bwin und Werbung dafür frei. Private Sender im VPRT hoffen nun, dass die anderen Bundesländer nachziehen und so den Werbemarkt millionenschwer ankurbeln.
Licht am Horizont für Bwin und Co: Schleswig-Holstein hat – wie mehrfach angekündigt – am Mittwoch ein neues Glücksspielgesetz verabschiedet. Das Werk geht weit über das hinaus, was die anderen Bundesländer bislang geplant haben und orientiert sich an der europaweiten Gesetzgebung. Es soll 2012 greifen. Das Land Schleswig-Holstein rechnet mit Mehreinnahmen von 60 Milionen Euro in den Staatskassen. Die wichtigsten Punkte:
- Lottospiele darf wie bisher nur der Staat veranstalten. Private Anbieter können aber künftig Lottoscheine verkaufen und annehmen - auch im Internet. Bislang war der Vertrieb auf nur wenige Annahmestellen beschränkt. Im Netz war er komplett verboten.
- Die Werbung für Lotto wird in Rundfunk, Fernsehen und im Internet wieder zugelassen.
- Poker und Casinospiele im Internet waren verboten. Um den dadurch entstandenen Schwarzmarkt auszutrocknen, erlaubt Kiel nun Online-Glücksspiele.
- Bei Sportwetten à la Bwin hatte bislang der Staat das Monopol als Veranstalter. Das hat der Kieler Koalition zufolge zu einem unreguliertem Markt mit einem Umsatz von 7,8 Milliarden Euro pro Jahr geführt. Deshalb liberalisiert sie den Sportwettenmarkt. Das Land kann künftig Konzessionen für private Sportwettenanbieter vergeben. Die Anzahl wird nicht begrenzt - anders als es die anderen Bundesländer geplant haben.
- Um Spieler vor sich selbst zu schützen, sieht Schwarz-Gelb unter anderem auch für Online-Glücksspiele ein Sperrsystem vor. Anbieter sind verpflichtet, für suchtgefährdete Menschen Spielsperren auszusprechen.
- Glücksspielanbieter in Schleswig-Holstein müssen eine Abgabe von 20 Prozent auf den Rohertrag entrichten. Das ist nach Angaben von privaten Anbietern deutlich weniger als die anderen Bundesländer anvisierten. Ein Teil des Aufkommens der Abgabe geht in Suchtprävention sowie Schuldner- und Insolvenzberatung.
Der Privatfunkverband VPRT, der sich für eine Öffnung in der Art Schleswig-Holsteins schon lange ausgesprochen hat, zeigt sich naturgemäß zufrieden mit der Novelle aus Kiel und spricht schon vom "Vorbildcharakter für länderübergreifenden Glücksspielstaatsvertrag". Thomas Deissenberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VPRT und Vorsitzender der Geschäftsführung der Constantin Sport Marketing GmbH, appelliert an die übrigen Länder, "sich bei ihren aktuellen Beratungen an dem schleswig-holsteinischen Modell zu orientieren". Die privaten Sender rechnen nämlich im Falle einer Marktöffnung im Glücksspielmarkt und einer Werbeliberalisierung mit Werbemehreinnahmen in einem insgesamt zwei- bis dreistelligen Millionen-Euro-Bereich.
Notiz am Rande: Ebenfalls am Mittwoch teilen die Medienwächter mit, dass der Münchner Sender Das Vierte hat mit der Ausstrahlung der "Show zum Tag des Glücks“ am 25. April gegen das Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel verstoßen habe. Sie beanstanden dies und verbieten eine Wiederholung, die Ausstrahlung einer weiteren Show dieses Formats wird vorsorglich untersagt. Teilnehmen können dort nur Kandidaten, die ein Los der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) besitzen.