
Sportwettenmonopol: Gericht folgt EU-Urteil
Egal welche Form von Glücksspiel - wenn der Staat bei Sportwetten oder Lotto sein Monopol aufrecht erhalten will, muss er die Spielsucht bekämpfen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Das staatliche Sportwettenmonopol in Deutschland kann nur dann aufrechterhalten werden, wenn es konsequent zur Bekämpfung der Spielsucht eingesetzt wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwochabend entschieden. Außerdem müssten an alle Arten von Glücksspielen die gleichen Maßstäbe angelegt werden. Sonst sei das Monopol nach europarechtlichen Maßstäben nicht zu halten, so die Richter. Sie orientieren sich damit am Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der das deutsche Staatsmonopol im September abgewatscht hat.
Der Online-Sportwettenanbieter Bwin erklärt nun, das neue Urteil aus Leipzig mache eine "kontrollierte Marktöffnung" mit "einheitlichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer unter staatlicher Kontrolle" erforderlich. "Nur eine zeitgemäße Regulierung kann den gewachsenen Schwarzmarkt eindämmen, die staatlichen Regulierungsziele durchsetzen und eine marktkonforme Abgabe auf das Wettgeschäft in Deutschland gewährleisten", so Jörg Wacker, Bwin-Deutschlandchef. Der Glücksspielstaatsvertrag habe gezeigt, dass Sportwettenmonopole und Online-Verbote nicht funktionierten. Stattdessen sei ein gigantischer Schwarz- und Graumarkt entstanden. "Dieser Kontrollverlust des Staates ist nur mit klar definierten Regeln für alle Marktteilnehmer wieder in den Griff zu bekommen", meint Wacker.
Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks sagt: "Wir sind uns sicher, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bei seiner Überprüfung des Staatsvertrags die Suchtgefahren bei Sportwetten besonders hervorheben und zugleich einen angemessenen Ordnungsrahmen für die Spielautomaten verlangen wird." Ob der Glücksspielsektor in Deutschland wirklich widerspruchsfrei organisiert ist, muss jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erneut prüfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Klagen von privaten Wettbüro-Betreibern dorthin zurückverwiesen. Eine dritte Klage ist abgewiesen.
Um das Thema private Sportwetten wird seit Jahren gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hat das Glücksspielmonopol bereits 2006 nur dann für zulässig erklärt, wenn es zur Bekämpfung der Spielsucht genutzt wird. Die Bundesländer haben sich daraufhin 2008 auf einen Staatsvertrag geeinigt, der privaten Sportwetten-Anbietern das Geschäft in Deutschland untersagt. Derzeit wird der nächste Glücksspielstaatsvertrag vorbereitet. Bis Dezember wollen die Länder prüfen, ob künftig ein Nebenher von kontrollierten privaten Sportwetten und einem weiterhin staatlichen Lottoblock durchsetzbar ist.