
Neid als Auslöser?:
Schleichwerbe-Zoff um Y-Titty: Mediakraft teilt gegen SWR aus
Nach den Schleichwerbevorwürfen gegen die Youtube-Stars von Y-Titty in der ARD wehrt sich der Dienstleister Mediakraft mit Hinweisen auf die Motive des SWR ...
Die Vorwürfe stehen im Raum: Betreiben die Youtube-Stars von Y-Titty Schleichwerbung mit Produkten von Samsung, McDonalds oder Coca-Cola? Die Verbreitung illegaler Schleichwerbung werfen die Medienanstalten der Comedy-Gruppe und dem Youtube-Star Nilam M. Farooq alias Daaruum vor – mit möglichen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro. Erhoben hat die Vorwürfe das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" aus dem Hause SWR. Just auf die südwestdeutsche ARD-Anstalt hat es nun Mediakraft abgesehen. Das Unternehmen ist im Fernsehbeitrag als Vermarkter und Anbieter der angeblich unrechtmäßigen Placements angeführt worden, hat aber dort betont: "Der gesetzliche Grundsatz der Trennung von Werbung von redaktionellen Inhalten wird von uns und unseren Partnern beachtet. Die Kennzeichnung erfolgt auf klare Weise."
Nur scheint Mediakraft das Dementi nicht auszureichen, zumal die Vorwürfe der ARD-Sendung massiv und breit gestreut sind. In einer eigenen Mitteilung betont das Team nun mit Blick auf bisher fehlende Regelungen für Product Placements in Online-Bewegtbildern, Mediakraft sei im Kontakt mit den zuständigen Stellen und bereit, "an der Entwicklung entsprechender Standards mitzuwirken". Behördliche Beanstandungen von Inhalten von Mediakraft oder seinen Partnern gebe es bislang nicht. "Demgegenüber gab es immer wieder gravierende Regelverstöße öffentlich-rechtlicher Sender gegen das Gebot zur Trennung von Werbung und Programm (u.a. Schleichwerbung bei Marienhof und Wetten, dass...?, zuletzt die Audi-Ringe in der Wintersportberichterstattung), und das, obwohl es im herkömmlichen Fernsehen seit Jahren klare Vorgaben für die Kennzeichnung von Placements gibt", teilt Mediakraft mit Blick auf die Vergehen der ARD aus.
Auch Neidgefühle sieht Mediakraft als Intention hinter dem Beitrag von "Report Mainz": Die Art und Weise, wie der SWR in seinem Report-Beitrag ein junges Medium attackiere, "muss daher auch vor dem Hintergrund verstanden werden, dass die öffentlich-rechtlichen Sender die junge Zielgruppe nicht mehr erreichen und hier wiederholt publizistisch gegen einen Wettbewerber vorgehen", so Mediakraft, das nach eigenen Angaben als größte Online-TV-Sendergruppe in Mitteleuropa mehr als 14 Millionen Unique User und 50 Prozent der 13. bis 34-jährigen Zuschauer erreicht. Nur durch die Werbefinanzierung könne die aufstrebende Online-Video-Branche sich weiter professionalisieren. Derlei Vorwürfe gegen ARD und ZDF, die Öffentlich-Rechtlichen würden Mitbewerber mit einer vorwiegend jungen Fan-Schar unfair attackieren, sind nicht neu und zuweilen im Nachgang zu kritischen Beiträgen über private Fernsehsender aufgetaucht.
Unterdessen sehen die Medienanstalten durchaus einen Verstoß gegen Werberichtlinien: Ein Sprecher der zuständigen NRW-Anstalt LfM erklärt gegenüber "dpa", die Aufsichtsbehörde sehe beispielsweise bei Y-Titty Verstöße gegen den Paragraf sechs des Telemediengesetzes. Dieser Paragraf regele, dass Werbung in Online-Medien klar gekennzeichnet seine müsse. Dies sei etwa bei Y-Titty-Videos nicht der Fall.
Wie auch immer: Die Branche kann eine Lehre aus dem aktuellen Zoff um Schleichwerbung ziehen: Klare Werbestandards für die neuen Plattformen müssen her! Jahrelang hat die Branche etwa für das Go von Product Placement im TV gerungen, das dann vor drei Jahren mit dem Zwang zur klaren Kennzeichnung kam. Fürs Erste plädieren Branchenvertreter für mehr Transparenz, wie etwa Daniel Rehn, Junior Account Manager und Digital Trend Scout bei der Hamburger Agentur Achtung!. Rehn, der selbst bloggt, bewertet die Situation so: "Mit der Weiterentwicklung der vergleichsweise neueren Medienformate wie etwa YouTube oder auch Blogs wird es immer schwieriger, die rechtlichen Grenzen des Telemediengesetzes konkret zu benennen. Aus diesem Grund verstehen wir Transparenz als immanenten Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen uns als vermittelnder Agentur und den Onlinern in ihrer Kommunikation an sich."
Die Grenzen zwischen Product Placement und Schleichwerbung sind im TV klar geregelt. W&V Online hat bereits aufgelistet, wie sich dort Sauberes von Illegalem trennen lässt.