Ob Kläger Louboutin sich letztlich gegen Deichmann durchsetzt und künftig die roten Sohlen unangefochten seine Marke nennen darf, muss das niederländische Gericht entscheiden. In der Schweiz war der Designer 2017 in einem ähnlichen Fall gescheitert. Die roten Sohlen ließen sich nicht schützen, urteilte das dortige Bundesgericht: Schließlich böten auch andere Hersteller hochhackige Damenschuhe mit farbiger Sohle an.


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Autor: W&V Redaktion

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