
Social-Media-Wette:
Rewe-Markt erzürnt mit einer Weihnachtsaktion Eltern und das Netz
Wenn Schulkinder in der Schulzeit für Rewe einen Werbetext singen und dafür auch noch Geld bekommen, ist das für viele alles andere als witzige Weihnachtswerbung.

Foto: Rewe Carre Badenstedt / Screenshot Facebook (Ausschnitt)
Alles ist käuflich - sogar Schulkinder. Rewe bot dem Förderverein einer Grundschule in Hannover 500 Euro dafür, dass diese im Rewe-Markt vor Ort mindestens 50 kleine Weihnachtsmänner vorbeischickt, die ein Loblied auf die Supermarktkette singen, wie Spiegel Online berichtet.
Flugs verkleideten sich Lehrer und 70 Schüler und machten sich auf den Weg in die Filiale. 12 Uhr war die Deadline – der Verdacht liegt nahe, dass die Grundschüler zu dieser Zeit eigentlich noch Mathe oder Deutsch hätten pauken sollen. Stattdessen trällerten sie: "Rewe hat, was jeder mag, heisa, welche ein Freudentag!"
So reagierte das Netz auf die Rewe-Aktion
Viele Eltern waren über die Aktion empört und auch die Kommentare unter dem Spiegel-Artikel sprechen eine deutliche Sprache: Werbung und Schule gehen nicht zusammen.
Reaktionen auf Facebook
Auch die Facebook-Gemeinde hält nicht viel von der Aktion. So schreibt Userin Dieu Phab: "Stimmt es, dass die Kinder ein Weihnachtslied singen mussten was zu ein Werbelied für Rewe umgewandelt wurde? Ist das nun Spende oder Bezahlung für Werbung? Ich finde es bedenklich, wenn Kinder für die eigene Werbung instrumentalisiert werden..."
Doch auf der Facebookseite des Rewe-Marktes wurden kritische Kommentare offenbar gelöscht. Dieser und ähnliche Kommentare waren zu lesen: "Mein kritischer Kommentar dazu, dass Kinder auf Schulunterricht verzichten müssen um Werbung zu machen wurde auch gelöscht. Vorschlag: Wenn schon löschen, warum dann nicht den ganzen Beitrag? Dann kann keiner mehr meckern. Oder mal Gegenargumente bringen, ich vertrage das." (Stefanie Hesse)
So reagierte Rewe
Nun stellt sich die Frage, wer sich diese Werbeidee ausgedacht hat. Schüler und Jugendliche gelten durch Werbung als leicht beeinflussbar. In der Schule ist Werbung daher verboten. Rewe selbst zeigt sich in einer schriftlichen Stellungnahme distanziert und stellt heraus, dass es sich um eine lokale Aktion handelte: "Bei dieser lokalen Weihnachtswette handelt es sich weder um eine nationale Marketingaktion, noch werden aktiv Schulen oder Kinder angeschrieben. Aktuell ist uns auch noch unbekannt, wer Urheber des kolportierten Liedtextes ist. Ungeachtet dessen werden wir dafür Sorge tragen, dass dieser aus dem Umlauf genommen wird. Darüber hinaus teilen wir selbstverständlich die Kritik, dass im Rahmen einer solchen Wette keine Weihnachtslieder werblich entfremdet werden dürfen. Auch sehen wir es als unangemessen an, in irgend einer Form von den Teilnehmern Werbung für unser Unternehmen zu erwarten. Bei einer solchen Wette muss grundsätzlich das gesellschaftliche Engagement im Vordergrund stehen. Viele unserer Märkte mit ihren Kaufleuten oder Marktverantwortlichen partizipieren am gesellschaftlichen Leben in den Gemeinden oder Städten. In einigen wenigen Gemeinden verbindet der lokal integrierte Marktverantwortliche gesellschaftliches Engagement mit einem Gaudi. Dabei wird im Stile und in der Wettmechanik der Ex-TV-Sendung >Wetten, dass …< seitens des örtlichen REWE-Marktes eine Wett-Idee mit einem Verein oder einer Institution vereinbart oder eine von ihnen vorgeschlagene Idee angenommen. Ausgelobt werden dabei zumeist 500 Euro, wenn die Wette gewonnen wird. Allerdings ist im Vorhinein letztlich klar, dass die Spende auch bei Nichterfüllen der Wette fließt. Hier soll das Engagement der Teilnehmer mit der Summe für einen guten Zweck belohnt werden. Dabei sind keineswegs Kinder oder Einrichtungen für Kinder die Zielgruppe der Aktion. Zu den Geförderten gehören Kommunen, Feuerwehr, Sportvereine, Senioreneinrichtungen, Naturschutzvereine – und hier und da auch Schulen, Kindergärten und deren Fördervereine. In letzteren Fällen gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit, auf den die Einrichtungen natürlich penibel achten. Wenn also Kinder sich an der Aktion beteiligen, werden darüber zuvor die Eltern / Erziehungsberechtigten informiert und ausdrücklich um Genehmigung gebeten. Genauso können Schulen und Kindergärten die Spende gewinnen, wenn ausschließlich oder hauptsächlich Erwachsene wie Lehrer, Pädagogen, Erzieherinnen, Eltern, Bekannte, Fördervereinsmitglieder und Kunden teilnehmen – wie die Fotos in den Online-Quellen belegen. Des Weiteren hat der Förderverein als auch die Schulleitung versichert, dass der Grundsatz der Freiwilligkeit der Teilnehmer garantiert wird. Heißt, wenn sich Kinder an der Aktion beteiligen, werden darüber zuvor die Eltern / Erziehungsberechtigten informiert und ausdrücklich um Genehmigung gebeten. Dies ist im vorliegenden Fall auch passiert. Dass auch alle weiteren schulisch relevanten Grundsätze und Vorschriften bei der Aktion eingehalten werden, darauf hat der Marktmanager vertraut. Die Auslobung einer Wette durch REWE-Märkte gibt es nach unserer Recherche seit mindestens zehn Jahren. Dessen Ursprung konnten wir nicht mehr ermitteln. Bezogen auf unsere bundesweit 3.500 REWE-Märkte führen eine solche Wette jährlich vermutlich weniger als 50 Märkte durch, eine offizielle Dokumentation findet aufgrund der Lokalität und unserer genossenschaftlichen dezentralen Struktur nicht statt. Uns sind in dem Zusammenhang bis gestern keine Beschwerden bekannt, da die Wettbedingungen individuell mit den Vereinen und Institutionen abgestimmt werden. Auch melden uns Marktverantwortliche und unser Außendienst zurück, dass zunehmend viele Vereine aktiv auf uns zukommen, um an der Wett-Aktion teilzunehmen.“