Presseähnliche Textbeiträge:
Regionalverleger setzen sich gegen den RBB durch
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg muss sich im Internet mehr auf Videos statt Text konzentrieren.
Der jahrelange Rechtsstreit zwischen Zeitungsverlegern und Öffentlich-Rechtlichen um das digitale Angebot von ARD und ZDF ist um ein weiteres Urteil reicher. Mehrere Regionalverlage aus Berlin und Brandenburg (Märkische Allgemeine Zeitung, Märkische Oderzeitung, Lausitzer Rundschau, Magdeburger Volksstimme und B.Z.) setzten sich mit ihrer Klage vor dem Landgericht Potsdam gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) durch. Die Verlage hatten ein deutlich geringeres Textangebot auf den Nachrichten-Seiten des RBB im Internet gefordert.
RBB-Chefredakteur Christoph Singelnstein sagt in einer Mitteilung des Senders, das Angebot des RBB habe sich bereits weit entfernt von demjenigen aus dem Januar 2017, auf das sich die Klage bezogen hatte. Unabhängig von dem Urteil baue man Audio- und Videoangebote im Netz weiter aus.
Mit dem neuen Telemedien-Staatsvertrag für den Rundfunk könnten die Streitigkeiten ohnehin ein Ende finden. Demnach sollen sich die öffentlich-rechtlichen Angebote im Internet deutlich von denen der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage unterscheiden und ihren Schwerpunkt künftig auf Bewegtbild und Ton legen. Darauf hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder im Juni in Berlin geeinigt.
Dem Rechtsstreit um die Tagesschau-App der ARD hatte der BGH bereits im Dezember 2017 ein Ende gesetzt. Gegen dieses Urteil hat der NDR Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht.