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Pöbel-Kommentare: Durchsuchung der "Augsburger Allgemeinen" war rechtswidrig
Die "Augsburger Allgemeine" hätte die Daten eines Nutzers, der in Kommentaren gegen einen Politiker gepöbelt hatte, nicht herausgeben müssen. Das Landgericht gab einer Beschwerde der Zeitung recht.
Eine Durchsuchungsanordnung der Redaktionsräume der "Augsburger Allgemeine" war nicht rechtlich in Ordnung. Das Landgericht Augsburg hat in einem Beschwerdeverfahren für die Zeitung entschieden. Im Januar hatte die Polizei in der Redaktion die Herausgabe von Daten eines Forum-Kommentators verlangt. Gegen diesen hatte der Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU) eine Strafanzeige gestellt, weil er in dessen Äußerung eine Beleidigung sah. Auch damals liefen die Kritiker Sturm: Journalistenverbände hatten die Aktion als überzogen kritisiert.
Die Redaktion hatte aber die Durchsuchung abgewendet und die Nutzerdaten schon vorher freiwillig herausgegeben. Die Richter urteilten aber nun, dass
das Amtsgericht gar keine Anordnung zur Durchsuchung der Räume und Beschlagnahme der Daten hätte erlassen dürfen. Denn die Äußerungen
des Users, durch die sich der Referent beleidigt fühlte, seien bei einer Gesamtbetrachtung als nicht strafbar anzusehen, so das Landgericht. Das Gericht verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach ist bei Äußerungen zu politischen Themen in der Öffentlichkeit der straffreie Bereich im Hinblick auf die Meinungsfreiheit weiter zu fassen als bei Äußerungen in der Privatsphäre. Die Kritik an Ullrich sei "lediglich eine subjektive Bewertung der Haltung des Ordnungsreferenten dar", erklärte das Gericht - "auch wenn diese Bewertung in herabwürdigender Form erfolgte". dpa/aj