
Zoff um Sexvideos:
Otti Fischer vs Bild: Gericht spricht Diekmanns Team vom Vorwurf der Nötigung frei
Aber ob der Ankauf des Videos aus illegaler Quelle rechtmäßig war, will "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann notfalls vom Bundesverfassungsgericht klären lassen.
Ein "Bild"-Journalist ist in dritter Instanz vom Vorwurf der Nötigung des Kabarettisten Ottfried Fischer freigesprochen worden. Er war angeklagt, den Schauspieler 2009 mit einem Prostituierten-Video unter Druck gesetzt und zu einem Exklusiv-Interview genötigt zu haben, das am 17. September 2009 erschien. Das Oberlandesgericht München weist nun die Revision Fischers und der Staatsanwaltschaft zurück und bestätigt ein Urteil des Landgerichts in diesem Punkt. Aber: Der Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen - oder der Beihilfe dazu - wird aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Fischer fühlte sich daraufhin zu einem Interview mit "Bild" gepresst.
So wird nur mehr die Frage, ob der Ankauf des Videos aus illegaler Quelle – ein Schüler hatte für 3500 Euro ein heimlich gedrehtes Video gekauft, das den Kabarettisten mit Prostituierten zeigt - rechtmäßig war. Ob ein Reporter Recherchematerial mit zweifelhafter Herkunft sichten darf, das wird nun in einem neuen Verfahren entschieden. "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann erklärt eilends in einer Pressemitteilung: "Der verbleibende Vorwurf betrifft den Kernbereich journalistischer Arbeit, deshalb werden wir diese Problematik - wenn erforderlich - vom Bundesverfassungsgericht klären lassen." Diekmann erklärte, "Bild" sei immer vollständig davon überzeugt gewesen, dass der Kollege Ottfried Fischer nicht genötigt habe: "Dies wurde heute unmissverständlich auch vom Oberlandesgericht klargestellt."
Fischer sah und sieht auch seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Verfahren in diesem Punkt wird demnächst neu aufgerollt. Wann und vor welcher Kammer des Landgerichts, sei noch offen, teilt Gerichtssprecherin Andrea Titz der "dpa" mit. Das Sexvideo führte bereits zu einer ganzen Reihe von Prozessen. Zuletzt verurteilte das Münchner Landgericht Ferdinando S. zu drei Jahren und acht Monaten Haft wegen versuchter Erpressung des Kabarettisten.
ps/dpa