Discounter scheitert mit Klage:
Netto kommt am höheren Rundfunkbeitrag nicht vorbei
Einmal mehr kassiert mit Netto ein Unternehmen eine Schlappe vor Gericht, das sich gegen den Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio wehrt.
Der Lebensmittel-Discounter Netto ist mit einer Klage gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags gescheitert. Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Donnerstag die gesetzlichen Vorgaben bestätigt, die den Beitragseinzug im nicht-privaten Bereich regeln. Die Edeka-Tochter hatte sich dagegen gewehrt, Rundfunkbeiträge gestaffelt nach einzelnen Betriebsstätten, Mitarbeiterzahl und Anzahl der gemeldeten Kraftfahrzeuge zu zahlen. Netto meint, durch diese Regelung zu hohe Beträge zu zahlen – wie zuvor unter anderm die Drogeriemarktkette Rossmann, die im vergangenen Jahr vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Schlappe kassierte.
Das OVG bestätigte damit Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz. Im März hatte der 2. Senat in Münster bereits den Rundfunkbeitrag für den Privatbereich bestätigt, der pro Haushalt berechnet wird. Noch kann Netto weiterziehen: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OVG Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen (Az.: zwei A 95/15, zwei A 96/15 und A 188/15).
Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag, der bis dahin "Gebühr" hieß, pro Haushalt und nicht mehr wie zuvor pro Gerät erhoben. Für viele Unternehmen wurde die Abgabe für ARD, ZDF und Deutschlandradio dadurch deutlich teurer.
ps/dpa