
Streit mit Apotheken Umschau:
Mylife setzt sich in zweiter Instanz durch
Seit 2019 macht die Burda-Zeitschrift My Life der Apotheken Umschau Konkurrenz. Das Medien-Unternehmen Mylife Media wirft dem Wort & Bild Verlag vor, kartellrechtswidrig gehandelt zu haben.

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Das Oberlandesgericht München hat laut einer Burda-Mitteilung am 28. Januar im Streit Mylife vs. Apotheken Umschau ein Urteil gefällt. Die Richter hätten "in vollem Umfang zugunsten des Klägers" Mylife Media entschieden. Das Unternehmen gibt seit 2019 das "My Life"-Apothekenmagazin heraus. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof sei nicht zugelassen, schreibt Burda.
Der Streitgegenstand
Mylife Media hatte sich laut eigener Aussage mit seiner Klage "gegen die Behinderung durch den Wort & Bild-Verlag beim Markteintritt des Apothekenmagazins My Life (April 2019)" an das Gericht gewandt. Der Wort & Bild-Verlag habe seinen Apothekenkunden Treue-Boni angeboten - jedoch geknüpft an bestimmte Vorgaben. Konkret habe der Konkurrent seinen Apothekenkunden "besonders günstige Digitalangebote offeriert, verbunden mit der Bedingung, dass die von den Apotheken bislang abgekaufte Menge an Apotheken-Umschau-Exemplaren künftig nicht reduziert werde".
Das Oberlandesgericht München störte sich vor allem daran, dass der Wort & Bild-Verlag seinen Treue-Bonus an bestimmte Abnahmemengen seiner Apotheken-Zeitschriften knüpfte, sprich seine Apothekenkunden als Gegenleistung für den Bonus dazu verpflichtete, dieselbe Menge von Wort & Bild-Produkten abzunehmen wie zuvor. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass der "Wort & Bild-Verlag sich durch sein missbräuchliches Handeln im Wesentlichen seine Marktanteile aus Quasi-Monopolzeiten weiterhin sichern wollte".
Das Oberlandesgericht München folgt somit bereits als zweite Instanz in seinem Urteil den Argumenten der Mylife Media und verurteilt den Wort & Bild Verlag wegen kartellrechtswidriger Behinderung des Wettbewerbs.
"Mylife media und ihre Gesellschafter NOWEDA und Hubert Burda Media werden auch weiterhin allen Versuchen entgegentreten, die darauf abzielen, Vor-Ort-Apotheken in Deutschland in ihrer Wahlfreiheit einzuschränken", so Kay Labinsky, CPO im BurdaVerlag und Geschäftsführer der mylife media GmbH & Co. KG. "Denn ein monopolistisches Angebot schadet den Apothekerinnen und Apothekern ebenso wie ihren Kunden."
Der Wort & Bild Verlag sieht das anders
Der betroffene Konkurrent sieht das nicht so. "Der Wort & Bild Verlag unterstützt die Apotheken an vielen Stellen in der Digitalisierung. Deshalb haben wir seit jeher, bereits lange bevor Corona ein Thema war, Angebote geschaffen, die es den Apotheken erleichtern, Shop-Lösungen auszuprobieren und anzubieten. Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Apotheken möglichst einfach Zugang zu digitalen Lösungen zu ermöglichen. Wir nehmen das Urteil des OLG zur Kenntnis, prüfen jedoch im Sinne der Apotheken weitere Rechtsmittel. Wir glauben aber ohnehin, dass wir im Sinne der Apotheke vor Ort alle enger zusammenrücken sollten", schreibt Jan Wagner, Gesamtvertriebsleiter des Wort & Bild Verlags in einer Stellungnahme.