OLG München:
Medienunternehmen verlieren Kampf gegen Adblocker
Eyeo triumphiert, die Kläger müssen klein beigeben. Das OLG München erlaubt es Eyeo weiterhin, seinen Adblocker anzubieten. Auch das "Whitelisting" billigen die Richter.
Für ProSiebenSat.1, die RTL-Tochter IP Deutschland und die "Süddeutsche Zeitung" ist es ein bitterer Tag: Die Medienunternehmen wollten mit ihrer Klage vor dem Münchner Oberlandesgericht dem Treiben der Kölner Firma Eyeo einen Riegel vorschieben. Doch dieser Plan ist gescheitert.
Eyeo darf seinen Werbeblocker Adblock Plus weiter anbieten. Auch ist es dem Hersteller demnach erlaubt, Werbung durch den Eintrag in eine sogenannte Whitelist gegen Geld wieder zu ermöglichen.
Das Verfahren ist schon länger anhängig. Die Kläger hatten Eyeo einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen und Schadenersatz verlangt. Sie hatten in den drei parallelen Verfahren die Ansicht vertreten, dass der Einsatz der Software zu massiven Umsatzeinbußen führe, sie gezielt behindere und unlauter Druck auf sie ausübt, mit der Beklagten eine kostenpflichtige Vereinbarung über eine "Freischaltung" von Werbeinhalten abzuschließen.
Bereits das Landgericht hatte die Klagen, mit denen die Klageparteien wettbewerbs- und kartellrechtliche sowie urheberrechtliche Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzfeststellungsansprüche geltend gemacht haben, abgewiesen.
Das Oberlandesgericht München bestätigte diese Sicht, indem es jetzt die Berufungen zurückgewiesen hat. Eine gezielte Behinderung liege nicht vor. Darüber hinaus hat es das Geschäftsmodell der Beklagten nicht als verbotene aggressive Werbung qualifiziert. Die kartellrechtlichen Forderungen verneinte das OLG ebenfalls: Denn dazu fehle es Eyeo an der "marktbeherrschende Stellung auf dem Markt des Zugangs zu allen Internetnutzern für Werbung".
Allerdings sind sich die deutschen Gerichte nicht ganz einig. Das OLG Köln fällte eine abweichende Entscheidung. Hier hatte der Axel Springer Verlag gegen Eyeo geklagt. Daher ließen die Müncher Richter die Revision beim Bundesgerichtshof zu.
Die zieht Thomas Port, Geschäftsführer Digital SevenOne Media, bereits ernsthaft in Erwägung: "Leider ist das Gericht auch in zweiter Instanz unserer Ansicht nicht gefolgt. Das ist natürlich enttäuschend. Adblock Plus bedroht weiterhin die Finanzierungsgrundlage aller kostenlosen Internetangebote und das auf fragwürdige Art und Weise. Wir werden daher die Aussichten einer Revision beim Bundesgerichtshof prüfen, sobald uns die Urteilsgründe vorliegen."
am/ mit dpa