Markenverband lehnt Werbeverbot für ARD und ZDF ab
Die großen werbungtreibenden Unternehmen lehnen das vielfach diskutierte Werbeverbot für ARD und ZDF ab. Markenverband und OWM plädieren sogar für einen Anspruch auf Werbung dort.
Die großen werbungtreibenden Unternehmen lehnen das von dem Verfassungsrechtler Paul Kirchhof geforderte Werbeverbot für ARD und ZDF ab. Die Behauptung, Werbung und Sponsoring könnten die öffentlich-rechtlichen Sender in die Abhängigkeit wirtschaftlicher Interessen treiben, erklärten der Markenverband und die Organisation Werbungtreibender im Markenverband (OVM) für absurd. Sie belegten dies damit, dass die ARD nur 2,3 Prozent, das ZDF 8,3 Prozent seiner Erträge über Werbung bestreiten.
Der Verband stützt sich auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Hans-Peter Schneider für den Markenverband. Darin sagt er, auch nach einer Umstellung der Rundfunkgebühr in eine Haushaltsabgabe sei ein Werbeverbot bedenklich. Betroffen seien die Grundrechte auf Meinungs-, Werbe- und Berufsfreiheit. Unternehmen hätten einen Anspruch darauf, auch in öffentlich-rechtlichen Medien ihre Werbebotschaften zu verbreiten. Nur so könnten Verbrauchergruppen angesprochen werden, die Privatsender nicht oder unzulänglich erreichen. Die Unternehmen seien auf Werbung und ARD und ZDF angewiesen. Auch die Behauptung, ein Werbeverbot helfe ARD und ZDF, sich von den Privaten zu unterscheiden, will das Gutachtebn widerlegen. Studien hätten gezeigt, dass Zuschauer beide Systeme gut unterscheiden könnten.
In einem Gutachten für ARD und ZDF hatte Paul Kirchhof kürzlich eine Reform der Rundfunkgebühr angeregt und statt einer Gerätegebühr eine Haushaltsabgabe vorgeschlagen.Gleichzeitig mit dieser Reform sollten ARD und ZDF ganz auf Werbung verzichten, was zu deren Glaubwürdigkeit beitragen würde. Unterstützung bekommt Kirchhoff von privatebn Fernsehsendern, die ebenfalls ein Werbeverbot für die Öffentlich-Rechtlichen verlangen. (aj/dpa)