Informationspflicht für Influencer:
Macht Cathy Hummels verbotene Werbung?
Diese Frage klärt das Münchner Landgericht. Hummels habe Werbe-Postings ohne Kennzeichnung auf Instagram verbreitet, lautet der Vorwurf.
Vor dem Münchner Landgericht wird am 11. Februar unter Beteiligung von Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels ein für die Branche bundesweit bedeutender Rechtsstreit ausgefochten: Welche Informationspflichten gelten für Influencer?
Die Richter haben das persönliche Erscheinen der Ehefrau von Fußball-Profi Mats Hummels angeordnet. Kläger ist der Verband Sozialer Wettbewerb, ein in Fachkreisen für seine zahlreichen Abmahnungen bekannter Berliner Verein. Der Vorwurf: Cathy Hummels mache auf dem Foto-Portal Instagram verbotene Werbung (sie hat dort rund 465.000 Abonnenten).
Der Anlass der Klage: Hummels hat Werbeverträge mit mehreren Modefirmen. Diese Beiträge kennzeichnet die frühere Moderatorin entsprechend als "bezahlte Partnerschaft". Der Verein hat sie wegen 15 Postings verklagt, bei denen dieser Hinweis fehlte. Im Juli hatte Hummels in einem dieser Fälle eine Abmahnung akzeptiert, in den übrigen Fällen aber will sie die Sache bis zum Ende ausfechten, weil diese Beiträge nach Angaben ihrer Anwälte nicht mit Gegenleistungen verbunden waren. Der Verein hat neben Cathy Hummels mehrere weitere Influencer verklagt, darunter Fitness-Model Pamela Reif.
Das Verfahren stößt keineswegs nur bei Hummels' Followern auf Interesse. Denn der Prozess berührt die Frage, ob Prominente überhaupt Produkte oder Dienstleistungen aus freien Stücken empfehlen dürfen, ohne dabei eine Klage zu riskieren. Das Anheuern bezahlter Influencer ist in vielen Branchen üblich, sogar etablierte Industriefirmen wie Siemens haben Influencer-Verträge mit Experten.
Eine einstweilige Verfügung gegen Bloggerin Vreni Frost war vor vier Wochen aufgehoben worden. Auch an ihrem Verfahren war der Verband Sozialer Wettbewerb beteiligt.
Der Hummels-Gerichtstermin sorgt für Medienrummel in München.
(dpa/sh)