EuGH-Urteil:
Leistungsschutzrecht: Verlage verlieren gegen Google
Die deutschen Verlage müssen eine schwere Schlappe hinnehmen: Der Europäische Gerichtshof hat das Gesetz zum Leistungsschutzrecht für unzulässig erklärt. Die Verleger müssen nun Prozesskosten in Millionenhöhe tragen.
Lange haben die deutschen Verlage für das Leistungsschutzrecht gekämpft. Doch nun müssen sie einen herben Rückschlag einstecken: Das Gesetz wurde zwar am 1. März 2013 von der damaligen Bundesregierung abgesegnet - doch hätte sie es der EU-Kommission vorlegen müssen. Weil das nicht passiert ist, hat der Europäische Gerichtshof das Gesetz nun für unzulässig erklärt.
Als Konsequenz müssen die Presseverleger mit einem Verlust von rund zehn Millionen Euro Prozesskosten rechnen. Der EuGH war 2017 vom Berliner Landgericht eingeschaltet worden, da die Verwertungsgesellschaft VG Media als Vertreterin der deutschen Verlage Schadenersatz von Google verlangt hat. Ein Gutachten des Bundestages schließt allerdings eine Staatshaftung für den Fall nicht aus, dass "sich Investitionen durch den Verstoß gegen die Notifizierungspflicht als Fehlinvestition erweisen".
Was genau zu schützen ist und was nicht, das ging aus dem Gesetz zum Leistungsschutzrecht aber ohnehin nicht eindeutig hervor. Denn ganz von der Suchmaschine abgeschnitten sein wollten die Verlage auch nicht. Im August 2014 erteilten daher etliche Verlage innerhalb der VG Media eine "Gratiseinwilligung" an Google, weil sie ansonsten nicht mehr mit Snippets in Suchergebnissen dargestellt worden wären. Im Gesetz heißt es, nur "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" dürften von Suchmaschinen frei verwendet werden. Darüber, wie lang ein Snippet nach dieser Formulierung sein kann, gibt es nach wie vor Debatten.
In seinem Urteil folgt der EuGH der Einschätzung seines Generalanwalts, dass das deutsche Leistungsschutzrecht speziell Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft betraf. In diesen Fällen ist gemäß einer EU-Richtlinie eine vorherige Notifizierung der Kommission vorgesehen. Die Bundesregierung war hingegen der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht nicht speziell auf Dienste der Informationsgesellschaft zielte.
Inzwischen ist mit der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie ein europäisches Leistungsschutzrecht auf den Weg gebracht worden. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) forderten in einer Reaktion auf das EuGH-Urteil, die Deutschen müssten nun schnell die europäische Regelung umsetzen. (dpa/is)
Die Cookiekalypse hält die Branche in Atem. Besser, man hat eine gute First-Party-Data-Strategie. Wie man die entwickelt, lernst du im W&V Executive Briefing.
Kennst du eigentlich schon unser KI-Update? Einmal pro Woche die wichtigsten Veränderungen zu KI im Marketing. Einordnung, Strategie, News, direkt in dein Postfach.
Wie funktioniert eigentlich Tiktok? Einen schnellen und umfassenden Überblick gibt dir die aktuelle Ausgabe des W&V Executive Briefing zum Thema Tiktok.