Kleinere Feste können bleiben

Nahezu umfassend bedeutet allerdings nicht komplett: Seit Jahren gibt es einen separaten Markeneintrag für das "Oktoberfest Dublin", und Rechteinhaber am Begriff "Wiesn" ist für drei Produktklassen in
Sachen Mobiliar seit 2012 die Segmüller Polstermöbelfabrik. 
Ebenso geschützt sind "Wiesnkönig", "Wiesnschönheit" und "Wiesn-Vegetarier", um nur einige Beispiele zu nennen. Auch hinter diesen Marken stehen jeweils Geschäftsleute und nicht die Landeshauptstadt.  
Auf der Münchner Theresienwiese stehen derzeit Corona-Testzelte anstelle von Bierzelten, doch für die Unentwegten gibt es zumindest die üblichen Devotionalien wie den offiziellen Wiesnkrug zu kaufen.
Auch Oktoberfestbier ist erhältlich - letzteres eine geschützte Marke der Münchner Brauereien. (dpa/st)


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Autor: W&V Redaktion

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