AS&S Radio Deutschland-Kombi :
Kombi-Zoff: Landgericht weist RMS-Klage gegen AS&S Radio ab
Die RMS hatte gegen die AS&S Radio Deutschland-Kombi auf Unterlassung geklagt - ohne Erfolg.
Das Hamburger Landgericht hat die Klage des Hamburger Audiovermarkters RMS gegen den Frankfurter Konkurrenten AS&S Radio abgewiesen. Hintergrund: Die RMS hatte 2012 gegen das seit 2009 im Markt befindliche Verkaufsangebot AS&S Radio Deutschland-Kombi der AS&S Radio GmbH auf Unterlassung geklagt. "Infolge der kontinuierlichen Reichweitensteigerungen der öffentlich-rechtlichen Sender hatte die AS&S Radio der RMS sukzessive Marktanteile streitig gemacht und damit den Wettbewerb zwischen den beiden großen Kombiangeboten im Markt nachhaltig belebt", meint dazu aus heutiger Sicht die ARD-Werbetochter.
Die RMS war freilich anderer Meinung; die Gesellschafterversammlung hatte im Frühjahr 2012 den Beschluss gefasst, gegen die Preispolitik der AS&S Radio gerichtlich vorzugehen, nachdem zuvor alle Versuche einer außergerichtlichen Klärung gescheitert waren. Sie rieben sich an der damaligen AS&S Radio Deutschland-Kombi, die auch viele ältere und teils sehr reichweitenstarke Wellen wie WDR4 oder Bayern 1 umfasst. RMS-Chef Florian Ruckertmonierte damals, die AS&S Radio berechne für dieses neu zusammengesetzte Angebot Preise, die in den Alterszielgruppen "Gesamt" und "50+" und selbst bei "20-59" unter den historischen Tarifen und den Marktpreisen liegen würden. Ihre Klage beruhte auf einem Gutachten, das einen "Wettbewerbsverstoß" in der Preispolitik der Frankfurter ausmachte.
Ruckert bedauert die Entscheidung des Hamburger Kadis, die Klage der RMS abzuweisen. In der Sache bleibt er seinem Standpunkt treu: "Wir halten dennoch an unserer Auffassung fest, dass sich das duale System in einer erheblichen Schieflage befindet, die durch das Marktverhalten der AS&S Radio schädliche Ausmaße annimmt. Die aktuelle Werbepraxis der AS&S Radio, die bei älteren Hörerzielgruppen zu einem massiven Preisverfall geführt hat, bedroht mittelfristig die Existenz kleinerer Privatsender und schadet so langfristig dem gesamten Radiomarkt." Wie die RMS nun weiter agiert – das ist noch unklar. Ruckert: "Sobald uns die Begründung des Gerichts vorliegt, werden wir sie eingehend prüfen und im Anschluss mögliche nächste Schritte beraten."
Bernhard Cromm, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der ARD-Werbegesellschaften, sagt: "Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg." Aktuell deckt die AS&S Radio Deutschland-Kombi nach"wir der MA vom Dienstag 11,64 Millionen Hörer ab zehn Jahren pro beworbener Werbestunde (Montag bis Freitag, 6.00 bis 18.00 Uhr) ab. Die vergleichbare RMS Super Kombi zählt 11,04 Millionen HörerD. Inzwischen hat die ARD-Werbung an der umstrittenen Offerte ohnehin gearbeitet.