ARD/ZDF/Deutschlandradio:
Koblenzer Verfassungsrichter nicken Rundfunkbeitrag für Firmen ab
Rundfunkbeitrag für Unternehmen seien nur Bruchteile der Personalkosten, meint der VGH in Koblenz und hakt den Rundfunkbeitrag als rechtmäßig ab.
Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz sieht keinerlei rechtliche Bedenken gegen die seit 2013 erhobenen Rundfunkbeiträge. Die Verfassungsbeschwerde eines Straßenbauunternehmens hat das Gericht in Koblenz abgewiesen (Az.: VGH B 35/12). Die seinerzeit erfolgte Neuregelung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde in ihren Grundstrukturen bestätigt, so VGH-Präsident Lars Brocker. Im Kern ging es in dem Verfahren darum, ob das öffentlich-rechtliche Finanzierungsmodell Grundrechte wie den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Das verneinte der VGH nun eindeutig. Die Unterschiede bei der Abgabenlast von Privatpersonen und Unternehmen beruhten auf vernünftigen, einleuchtenden Gründen, sagt Brocker. Es sei auch nichts dagegen einzuwenden, dass Unternehmen je nach Zahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter sowie der Firmenfahrzeuge typisiert würden und nicht jeder Fall einzeln betrachtet werde. "Jede gesetzliche Regelung muss generalisieren", so Brocker. Damit in einigen Fällen unvermeidlich verbundene Härten allein verstießen nicht schon gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Pro Beschäftigtem liege der Rundfunkbeitrag für Unternehmen zwischen 5,99 Euro und elf Cent im Monat, so Brocker. Das seien nur Bruchteile der Personalkosten. Auch der für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge zu zahlende Beitrag von 5,99 Euro monatlich wirke sich gegenüber den sonstigen Betriebskosten nicht aus.
Das ZDF wertet das Urteil positiv. "Das Urteil der Richter bestätigt, dass die Länder mit dem Rundfunkbeitrag ein angemessenes und verfassungskonformes neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeführt haben", teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Unabhängig davon werde das neue System im Auftrag der Länder auf mögliche Überbelastungen hin geprüft.
Die Firma Volkmann und Rossbach aus Montabaur mit einem vergleichsweise großen Fuhrpark hielt es vor allem für ungerecht, wegen der Beiträge für Firmenwagen mehr als früher zahlen zu müssen. Die geschäftsführende Gesellschafterin Vanessa Volkmann zeigt sich nach der Entscheidung enttäuscht. "Wir haben jetzt damit umzugehen." Für die Gegenseite sagt der Mainzer Medienrechtler Dieter Dörr als Vertreter der rheinland-pfälzischen Landesregierung, das Urteil habe den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eindrücklich bestätigt. Es seien keinerlei Verfassungswidrigkeiten festgestellt worden. SWR-Justiziar Hermann Eicher betont, das Urteil werde eine Strahlkraft über Rheinland-Pfalz hinaus haben. "Es wird bundesweit Beachtung finden." Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zeigt sich ebenfalls erfreut. "Ich bin froh über die klare Entscheidung, mit der erstmals höchstrichterlich die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags bestätigt wurde." Das Gericht habe deutlich gemacht, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag "nicht um eine verkappte Steuer handelt."
Schon am Donnerstag wird die nächste wichtige Entscheidung zu dem Thema erwartet. Dann will der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Beiträge entscheiden. Dort hatten ein Anwalt aus Ingolstadt und die Drogeriekette Rossmann Popularklagen erhoben.
dpa/ps