
Urteil in der Schweiz:
Jägermeister-Logo verletzt keine religiösen Gefühle
Nachdem das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum Jägermeister den Schutz auf Merchandising-Artikel verweigern wollte, hat jetzt ein Gericht zugunsten des Kräuterlikör-Herstellers entschieden.

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Kampf ums Kreuz: Im September 2017 hatte das in der Schweiz ansässige Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum dem Jägermeister-Logo auf Produkten wie Sportartikeln, Handy-Hüllen und Kosmetika den Schutz verweigert, weil die Darstellung mit dem Kreuz das Empfinden von Christen verletzen könnte. Jägermeister hatte dagegen Beschwerde eingelegt - und bekam nun Recht.
Bildmarke verletzt keine religiösen Gefühle
Die religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen" würden durch die Bildmarke nicht verletzt, urteilte jetzt das Schweizer Bundesverwaltungsgericht. Das christliche Symbol würde in Form des Logos "in keiner verletzenden oder respektlosen Weise dargestellt." Der Kräuterlikör-Hersteller darf seine Produkte nun also auch in der Schweiz mit dem traditionellen Hirsch-Logo vermarkten.