Leitfaden:
Influencer-Richtlinie: Werbe- und PR-Verbände einigen sich
Sieben Verbände der Kommunikationsbranche einigen sich auf eine Richtlinie für den rechtssicheren Umgang mit Influencer-Marketing, Fake-News und Social Bots.
Marketer und Influencer sind verunsichert. Die Angst, werbliche Inhalte in sozialen Medien nicht richtig zu kennzeichnen und deswegen abgemahnt zu werden, ist groß. Die Verbände der Kommunikationsbranche, allen voran der PR, wollen mit einer Richtlinie Klarheit und Orientierung im Influencer-Marketing und anderen rechtlichen Grauzonen der PR zu bieten.
Gemeinsam haben der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR), der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP), die Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) und die Deutsche Public Relations Gesellschaft (DPRG) schon Ende 2017 die „Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken“ erarbeitet.
Unterstützung von Werbeverbänden
Jetzt bekommen sie Unterstützung aus der Werbebranche. Ab sofort sind auch der Gesamtverband Kommunikationsagenturen (GWA), die Organisation der Mediaagenturen (OMG) und das Content Marketing Forum (CMF) mit im Boot. Die Kooperation mit der Werbebranche dürfte dem Papier deutlich mehr Reichweite und Durchsetzungskraft verleihen.
Das sind die wichtigsten Punkte des neuen Werks, das ab sofort für alle Mitglieder der Verbände gilt:
- Der Finanzier einer Botschaft in sozialen Medien, Blogs, auf Testplattformen und bei Bewertungen von Onlineshops muss erkennbar sein. Die Art der Bezahlung ist unerheblich. Auftraggeber und Auftragnehmer tragen dafür gleichermaßen Verantwortung.
- Beim Teilen und Kommentieren von bezahlten Beiträgen darf die Absendertransparenz nicht verloren gehen.
- Das Verbreiten von Fake-News ist unzulässig, auch wenn diese nachträglich korrigiert werden.
- Unternehmen, die Blogs oder andere Online-Plattformen finanzieren und dort ihre Produkte testen oder ihre Themen diskutieren lassen, müssen ihre Sponsorenrolle klar kommunizieren.
- Produktrezensionen, die aufgrund einer kostenlosen Produktsendung erfolgen, müssen offen gelegt werden.
- Social Bots – Chatbots sind damit nicht gemeint – sind mit verantwortungsvoller Öffentlichkeitsarbeit unvereinbar. Hinter jeder öffentlich vorgetragenen Meinung muss ein Mensch stehen.
Auf der rechtlich sicheren Seite – fast
Wer diese Richtlinien einhält, sei rechtlich auf der sicheren Seite, sagt Uwe Kohrs, Vorsitzender des von den PR-Verbänden gegründeten Trägervereins des PR-Rats. Denn die Richtlinie sei rechtlich geprüft. Hundertprozentige Sicherheit gebe es allerdings auch hiermit nicht. Denn einige juristische Fragen sind noch ungeklärt.
Trotzdem wollen die Verbände mit dem Papier den abmahnenden Medienanstalten und anderen Abmahnern den Wind aus den Segeln nehmen. Nach dem Motto: Wenn die Branche es schafft, sich selbst zu regulieren, gibt es keine Notwendigkeit, dass jemand Externes dies tut. Denn das kann teuer werden.