
Netzwerkdurchsuchungsgesetz:
Gesetz gegen Hass im Netz: Justizamt stellt Online-Formular bereit
Kampf gegen Hasskriminalität: Das Bundesamt für Justiz stellt am 1. Januar 2018 ein Online-Formular bereit, mit dem Internet-Nutzer Verstöße gegen das neue Gesetz melden können.

Foto: Bundesamt für Justiz
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) stellt zum Jahresbeginn ein Online-Formular bereit, mit dem Internet-Nutzer Verstöße gegen das neue Gesetz gegen Hass im Netz melden können. So könnten Nutzer die Behörde unkompliziert darüber informieren, wenn soziale Netzwerke rechtswidrige Inhalte nicht im vorgeschriebenen Zeitraum löschen, teilte das BfJ am Mittwoch in Bonn mit.
Das umstrittene Netzwerkdurchsuchungsgesetz verpflichtet Online-Netzwerke, Beschwerden über Hasskriminalität umfassender zu bearbeiten und entsprechende Kommentare schneller zu entfernen. Offensichtlich strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden, in weniger eindeutigen Fällen gilt eine Frist von sieben Tagen. Diese gesetzlichen Regelungen treten nach dem Ende einer dreimonatigen Übergangszeit zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Bei Verstößen gegen die Fristen können Nutzer auf der Internetseite des BfJ künftig ein Online-Formular ausfüllen. Das BfJ prüft dann, ob es gegen das Unternehmen ein Bußgeldverfahren wegen Mängeln im Beschwerdemanagement einleitet. Das BfJ betonte aber, dass es selbst keine Einträge löschen könne.
Das Meldeformular steht ab 1. Januar 2018 auf der Internetseite www.bundesjustizamt.de unter dem Pfad Themen - Bürgerdienste - Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken - Service - Formulare zur Verfügung.