
Germanwings muss Werbung für Billigflüge ändern
Gegenwind für Germanwings: Das Landgericht Köln hat die Werbung der Billig-Airline per Einstweiliger Verfügung gestoppt.
Gegenwind für Germanwings: Das Landgericht Köln hat die Werbung der Billig-Airline per Einstweiliger Verfügung gestoppt. Nun muss die Linie die Werbung korrigieren. Es ging um Flüge für 9,99 Euro, die Germanwings auf der Website und per E-Mail angepriesen hatte. In dem Preis war aber die Luftverkehrssteuer von acht Euro per Flug nicht enthalten, was mit einem kleinen Sternchen-Hinweis am Rand nur winzig aufgeführt war.
Erwirkt wurde die Einstweilige Verfügung von der Wettbewerbszentrale. Sie drängt auf die gesetzlichen Vorgaben, nach denen bei Preiswerbung für Flugreisen die obligatorische Luftverkehrsteuer immer enthalten sein muss.