Hintergrund: Beide großen Sendergruppen haben vor einigen Jahren regionale Werbung als mögliches Wachstumsfeld entdeckt. Dezentrale Spots, die nur in bestimmten Regionen zu sehen sind, sollten Werbung auf großen Sendern auch für regionale Unternehmen attrativ machen – wie etwa Filialisten. Verleger fürchteten um Werbebudgets in Radio, Zeitung und TV vor Ort. Der TV-Sender hatte die Klage auf den Weg gebracht, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die juristische Bremse, die ProSiebenSat.1 in der Folge zunächst gestoppt hatte, ist nun gelöst. Bleibt abzuwarten, wie regionale Medienanbieter reagieren. Für Sender wie ProSieben, die bereits neue Werbeformen in Kombination mit Smart-TV nutzen, dürfte das Signal des Kadi indes ein sehr wichtiges sein, um Targeting mit regionaler Aussteuerung auch über das Fernsehgerät anbieten zu können.

Update: Der Zeitungsverlegerverband BDZV reagiert wie erwartet mit harscher Kritik an der Gerichtsentscheidung. Sie sei "in keiner Weise nachvollziehbar". Dass ProSieben im Rahmen eines bundesweiten Fernsehprogramms Werbespots mit regional beschränktem Verbreitungsgebiet senden darf - das würden die Verleger fundamental anders sehen, zumal Werbung immer als Bestandteil des Programms angesehen worden sei. Hier stand ja die Frage im Raum, ob eine nationale Sendelizenz regionales Engagement abdecken könnte. Der BDZV erinnert den Gesetzgeber daran, dass ProSieben zumindest programmlich nicht mit regionalen Inhalten für mehr Vielfalt sorgen würde und fordert, den Rundfunkstaatsvertrag zu ändern. Die Funker denken ähnlich; auch die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) will ans Gesetz ran.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.