
Rechtsstreit:
Fritz Wepper vs Atze Schröder: Was darf ein TV-Comedian?
Wegen Äußerungen zum Liebesleben bei ZDF-Talker Markus Lanz zerrt Schauspieler Fritz Wepper den Comedian Atze Schröder vor den Kadi...
Es geht einmal mehr um das Liebesleben eines TV-Promis. Der Schauspieler Fritz Wepper und TV-Komiker Atze Schröder treffen sich an diesem Mittwoch vor Gericht. Der 71-jährige Schauspieler hat eine einstweilige Verfügung gegen den Komiker erwirkt. Es geht um Schröders Äußerungen in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz rund um Weppers Liebesleben und die Beziehung zu der deutlich jüngeren Susanne Kellermann, mit der der Schauspieler ein gemeinsames Kind hat. Schröder hat bei Lanz behauptet, Wepper habe mit einer so genannten Homestory seine Beziehung und das gemeinsame Kind in die Öffentlichkeit gebracht. Diese Aussagen soll er nach dem Willen Weppers und seines Anwalts Norman Synek unterlassen. Das Landgericht München hat dem Dringlichkeitsantrag zunächst stattgegeben (Az.: 25 O 1881/13). Vor Gericht wird nun aber darüber verhandelt.
Schröders Anwalt Simon Bergmann beruft sich auf die "Satirefreiheit". Bergmann: "Er ist ja da auch aufgetreten als Comedian", sagt er der Nachrichtenagentur "dpa". Atze Schröder ist ein Pseudonym. Mit seinem echten Namen tritt der Komiker nicht in der Öffentlichkeit auf. Als Beweis für seine Behauptungen wollen Schröder und sein Anwalt unter anderem einen Bericht aus der "Bunten" aus dem Jahr 2012 vorlegen, den Schröder als "Homestory" bezeichnet hat. Wepper und Kellermann, die zu diesem Zeitpunkt schon getrennt waren, gaben darin ein gemeinsames Interview über ihre Beziehung. "Das war keine Homestory", kontert Weppers Anwalt Synek. "Das Interview fand in den Räumen des Fotografen statt." Wepper habe sich zu dem Interview veranlasst gefühlt, "weil ihm die Berichterstattung einfach zu wild geworden war".
Aber Comedian Schröder, der jahrelang bei RTL für "Alles Atze" stand, scheint Wepper überhaupt ein Dorn im Auge zu sein: Der Schauspieler hat den TV-Blödel außerdem auf Schmerzensgeld verklagt, weil er sich von dessen Bühnenprogramm beleidigt fühle. In seinem Programm "Schmerzfrei" mache sich der Komiker über Weppers frühere Beziehung zu der wesentlich jüngeren Susanne Kellermann lustig. In diesem Fall bezieht sich Schröder auf die Freiheit der Kunst. "Das geht zum einen gegen die Menschenwürde meines Mandanten und gegen das Persönlichkeitsrecht", sagt dagegen Synek. "Mein Mandant wird erniedrigt und gedemütigt." Darum hat Wepper Schröder auf Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro verklagt (Az.: neun O 27677/12). Ursprünglich sollte darüber ebenfalls am Mittwoch verhandelt werden. Am Dienstag hat das Landgericht aber mitgeteilt, dass der Termin kurzfristig auf den 24. April verschoben werde.
ps/dpa