Leistungsschutzrecht:
Erste deutsche Verlage einigen sich mit Google
Seit Jahren streitet Google mit Verlagen weltweit, weil der Tech-Konzern auch mit den Inhalten der Medienhäuser Geld verdient. Nach Einigungen in Frankreich und in anderen Ländern haben nun auch erste Verlage in Deutschland Verträge mit dem Konzern abgeschlossen.
Google hat auf Basis des neuen Leistungsschutzrechts in Deutschland erste Verträge mit deutschen Verlagen abgeschlossen.
Zu den Vertragspartnern gehören nach Angaben des Internet-Konzerns unter anderem das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" und die Wochenzeitung "Die Zeit". Beide Medienhäuser bestätigten die Angaben von Google.
Eine Reihe weiterer Gespräche mit großen und kleineren Verlagen befänden sich in einem fortgeschrittenen Stadium, teilte Google in einem Blog-Post von Philipp Justus, Vice President Central Europe, mit. "Sowohl für uns als auch für unsere Partner sind diese Vereinbarungen zum Urheberrecht ein wichtiges Signal zur Stärkung der erfolgreichen Partnerschaften." Über die Höhe der Zahlungen wurde nichts bekannt.
Laut Google sind auch Handelsblatt, Tagesspiegel, Ströer (T-Online), Golem und Netzwelt mit ihren Publikationen WirtschaftsWoche, Watson, Giga, Potsdamer Neueste Nachrichten oder Manager Magazin an Bord.
"Der Spiegel hat seit vielen Jahren mit Google auf mehreren Ebenen eine konstruktive Arbeitsbeziehung aufgebaut und diverse Produktkooperationen erfolgreich vorangetrieben. Auch für das neue Leistungsschutzrecht haben wir eine für beide Seiten vernünftige Lösung gefunden", betont Stefan Ottlitz, Geschäftsführer Der Spiegel
Rainer Esser, Geschäftsführer ZEIT Verlagsgruppe, sagt: "Die Medienwelt entwickelt sich immer schneller. Als Medienhaus müssen wir fortwährend neue Möglichkeiten wahrnehmen, um unseren Qualitätsjournalismus mit einer wachsenden Redaktion von über 400 Kolleg:innen zu finanzieren. Plattformen wie Google sind dabei für uns wichtige Partner, nicht zuletzt, da sie unseren Webseiten jede Menge Traffic bringen und wir diese Reichweite vermarkten können."
In diesem Jahr wurde in Deutschland das Urheberrecht novelliert und daran angepasst, dass das Internet für urheberrechtlich geschützte Inhalte immer bedeutender geworden ist. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in den Ländern umgesetzt wurde. Zu dem großen Komplex des Urheberrechts zählt auch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Journalisten in Deutschland. Das Ganze soll sicherstellen, dass Urheber und Medienhäuser finanziell berücksichtigt werden, wenn externe Internetplattformen deren Presseinhalte einbinden.
Die geschlossenen Verträge umfassen "erweiterte Vorschauen von Nachrichten". Google und die teilnehmenden Verlage umgehen damit die Diskussion um eine nicht eindeutig geregelte Bestimmung des Leistungsschutzrechtes zu sehr kurzen Auszüge von Verlagsinhalten, die nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fallen (sogenannte Snippet-Ausnahme). In dem Gesetz wird nämlich nicht exakt definiert, wie lang diese Auszüge sein dürfen.
Google betonte, man werde die Gespräche "mit allen deutschen Verlagen - großen wie kleinen - sowie den Verwertungsgesellschaften fortsetzen" und sei zuversichtlich, eine gesetzeskonforme und für alle funktionierende Lösung zu finden. In Kürze werde man darüber informieren, wie auch andere berechtigte Verlage Zahlungen nach dem neuen Leistungsschutzrecht erhalten können.
In der Branche wird mit Spannung darauf geschaut, ob Google sich auch mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media (ehemals VG Media) einigen kann. Die Gesellschaft, die unter anderem die Interessen des größten deutschen Verlags Springer vertritt, hatte zuletzt gefordert, dass Google 420 Millionen Euro für 2022 an Medienhäuser bezahlen müsse. Die Lizenzgebühr werde für die Nutzung von Überschriften, kurzen Artikelausschnitten und Vorschaubildern gefordert. Google hatte die Forderung als unrealistisch abgelehnt.