Von Sprenger erklärte, Böhmermann sage selbst, es handele sich um ein Plagiat: "Wie will ich mich auf Kunst berufen, wenn es nicht meine ist?" Der Anwalt betonte, es hätten sich zudem neue Gesichtspunkte ergeben, die zu einer anderen Bewertung des Gerichts führen könnten. Zu Einzelheiten wollte er sich jedoch zunächst nicht äußern - erst solle die Gegenseite reagieren.

Im Wesentlichen stütze er sich auf die Argumente, die er bereits im Verfügungsverfahren vorgetragen habe, sagte von Sprenger - etwa dass Böhmermanns Gedicht "tief unter der Gürtellinie" sei.

Im Gegensatz zu einem Verfügungsverfahren ist gegen eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren der Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof oder Bundesverfassungsgericht möglich, wie der Hamburger Gerichtssprecher erklärte.

Neben dem Presseverfahren in Hamburg läuft in Mainz noch ein Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Dies wurde möglich, nachdem die Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen Regierung erteilt hatte

Im Verfahren gegen Springer-Chef Mathias Döpfner, der sich mit Böhmermann solidarisiert hatte, war Erdogan erst einmal unterlegen(W&V/dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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