
LG Köln verhängt Rekordstrafe:
Entschädigung: "Bild" muss Kachelmann 635.000 Euro zahlen
"Schlimmste Hetzkampagne der deutschen Presserechtsgeschichte": Das Landgericht Köln verdonnert "Bild" dazu, Jörg Kachelmann mit der Rekordsumme von 635.000 Euro zu entschädigen. Springer wird nun in Berufung gehen!
Springers "Bild" - Print und Online - ist vom Landgericht Köln zur Zahlung einer Rekordsumme von 635.000 Euro Entschädigung an Jörg Kachelmann verurteilt worden. Das bestätigten am Mittwoch sowohl der Anwalt des Fernsehmoderators, Ralf Höcker, als auch eine Springer-Sprecherin. Die Summe gilt als die bisher höchste in einem solchen Verfahren, ist aber nur ein Teil der ursprünglichen Millionenforderung Kachelmanns gegen die Medien der Marke "Bild".
"Herr Kachelmann musste die schlimmste Hetzkampagne der deutschen Presserechtsgeschichte über sich ergehen lassen", sagte Höcker. "Sein Ruf wurde durch ‚Bild‘ & Co. vollständig ruiniert. Dieses Urteil ist die Quittung. Es wird hoffentlich abschreckende Wirkung auf den Boulevard haben." Höcker verbreitete das Urteil fix in den sozialen Netzwerken.
Rekordgeldentschädigung für Kachelmann: Springer muss 635.000 EUR zahlen!
— Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) 30. September 2015
Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er sah und sieht sich durch die Prozess-Berichterstattung weiter Teile der Medien verleumdet – und tut dies immerzu via Twitter kund. Mit den Burda-Titeln "Bunte" und "Focus" hatte er sich im Mai außergerichtlich geeinigt. Der Springer-Konzern hatte vor der Entscheidung aus Köln bereits mitgeteilt, im Falle einer Verurteilung Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen zu wollen.
Danke an @Ralf_Hoecker und seine Kanzlei-Doctores für die grosse Arbeit seit 2010, die leider immer noch nicht abgeschlossen sein wird.
— Jörg Kachelmann (@Kachelmann) 30. September 2015
Update: "Bild" will das Urteil nicht so auf sich sitzen lassen und teilt einige Stunden nach dem Richterspruch mit, dass das Landgericht Köln Kachelmanns "Millionen-Forderung weitgehend zurückgewiesen" habe. Eigentlich wollte Kachelmann statt von "Bild" und "BamS" 1,5 Millionen Euro sowie von Bild.de 750.000 Euro. Es seien ihm nun "nur" 335.000 Euro beziehungsweise 300.000 Euro zugesprochen worden. Zudem müsse Kachelmann 78 Prozent beziehungsweise 60 Prozent der bisherigen Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Und: In seiner Begründung mache das Gericht deutlich, dass es keine Anhaltspunkte gäbe, dass das Springer-Blatt "vorsätzlich und mit Schädigungsabsicht gehandelt hat". Außerdem habe "Bild" nicht - wie von Kachelmann behauptet - "rücksichtslos der Grenze zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit angenähert hätte."
Eine "Hetzkampagne" sieht der Kadi nicht. Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer, kündigt nun an: "Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen." Es liege weder im Interesse einer freien Presse noch der Öffentlichkeit, "dass Medien irrwitzige Geldentschädigungen zahlen müssen, wenn sie über Aufsehen erregende Strafprozesse gegen bekannte Persönlichkeiten berichten".
Einen Vergleich mit der bis dato höchsten Geldentschädigung in Deutschland scheut Springer nicht: die vom Oberlandesgericht Hamburg im Juli 2009 zugesprochene Summe von 400.000 Euro für mehr als 80 Berichterstattungen über die schwedische Prinzessin Madeleine. "Mit diesem Ausnahmefall ist die Bild-Berichterstattung über den Strafprozess gegen Jörg Kachelmann nicht ansatzweise zu vergleichen", meint Springer.
ps/dpa