
GWA:
Effie-Affäre: So sehen die Juristen den Fall Astra
Die Entscheidung um den Gold-Effie für Astra ist gefallen: Die nachträgliche Vergabe des Preises an Jung von Matt ist ungültig. Aber damit ist der Fall noch lange nicht erledigt.
Die juristische Prüfung des Astra-Cases kommt zu einem eindeutigen Ergebnis. Danach ist die Verleihung des GWA Effie in Gold an Philipp und Keuntje trotz Fehlern in der Einreichung unanfechtbar. So das Ergebnis der Kanzlei Oppenhoff & Partner. Sie war vom Branchenverband GWA beauftragt worden, den Sachverhalt zu klären.
Demnach ist die nachträgliche Nominierung von Jung von Matt als beteiligte Agentur des Astra-Cases, die auch zu einem Effie in Gold in der Kategorie "Evergreen" führen würde, zu keinem Zeitpunkt wirksam. Nach der erfolgreichen Reform der Kategorien wird der GWA nun auf Grundlage der Prüfungsergebnisse den Einreichungs- und Jurierungsprozess einer eingehenden Analyse und gegebenenfalls Überarbeitung unterziehen. "Das Ergebnis des Gutachtens ist eindeutig, es gibt keinerlei Interpretationsspielraum", kommentiert Thomas Eickhoff, der die Untersuchung des Falles im GWA-Vorstand verantwortet.
Frank-Michael Schmidt ist grundsätzlich mit der Entscheidung zufrieden. Alle seine Forderungen seien erfüllt worden und alle Schritte, die nach der Jurysitzung vom 1. Oktober 2015 erfolgten, seien für nicht wirksam erklärt worden. Der Scholz-&-Friends-Chef hatte den Stein im Oktober 2015 ins Rollen gebracht. In einem offenen Brief hatte er dargelegt, dass der damalige Jurychef und JvM-Vorstand Thomas Strerath den Preis ohne Rücksprache mit der Jury und nicht im Einklang mit den Regularien auch an Jung von Matt vergeben hatte. In Folge war Strerath von seinen GWA-Ämtern zurückgetreten.
Im Rahmen der Preisvergabe wurde auch Kritik am Verhalten von GWA-Präsident Wolf-Ingomar Faecks laut. Er erklärt in einem Brief an die Mitglieder: "Bei dem Vorgehen auf Seiten des GWA wurden durch die Handelnden, mich eingeschlossen, Fehler gemacht." Dafür entschuldigt er sich und will in einer noch zu terminierenden außerordentlichen Mitgliederversammlung die Vertrauensfrage stellen.