Wettbewerbsrecht:
EU startet zwei Kartellverfahren gegen Apple
Apple muss die EU-Wettbewerbshüter besänftigen. Dazu hat das Unternehmen Zahlen zum App-Store veröffentlicht. Dieser habe 2019 weltweit für Umsätze in Höhe von 519 Milliarden US-Dollar gesorgt.
Die EU-Kommission nimmt den US-Konzern Apple wegen möglicher Wettbewerbsverzerrungen ins Visier. Wie die Brüsseler Behörde am Dienstag mitteilte, hat sie eine kartellrechtliche Untersuchung wegen der Bedingungen des Zahlungsprogramms Apple Pay gestartet. In einem zweiten Verfahren will sie den Vorwurf des Musikdienstes Spotify überprüfen, wonach Apple in seinem App-Store überhöhte Provisionen verlangt.
Apple Pay ist ein Programm für iPhones und iPads für das mobile Zahlen im Internet, aber auch im Einzelhandel. Nach einer vorläufigen Prüfung hat die Kommission nach eigenen Angaben Bedenken, dass die Geschäftsbedingungen von Apple hier den Wettbewerb verfälschen und die Auswahl für Verbraucher verringern. Apple Pay sei auch die einzige Lösung für mobile Zahlungen, mit der die sogenannte Nahfeldkommunikation "tap and go" von Apple-Geräten für Zahlungen in Geschäften genutzt werden könne.
"Apple legt offenbar Bedingungen für die Nutzung von Apple Pay in kommerziellen Apps und auf Websites fest", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Apple darf den Verbrauchern mit seinen Maßnahmen aber nicht die Vorteile der neuen Zahlungstechnologien vorenthalten."
In dem zweiten Verfahren will die Kommission unter anderem prüfen, ob Apples Regeln für Entwickler zum Vertrieb von Apps über den App-Store gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Zudem wollen die Wettbewerbshüter Einschränkungen in den Blick nehmen, wonach App-Entwickler die Nutzer nicht über alternative und häufig günstigere Kaufoptionen außerhalb der Apps informieren dürfen.
"Es scheint, als habe Apple beim Vertrieb von Apps und Inhalten an Nutzer der beliebten Apple-Geräte die Rolle eines "Torwächters" eingenommen", sagte Vestager. Es müsse sichergestellt werden, dass dies nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führe.
Der Musikstreaming-Marktführer Spotify hatte im März 2019 offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Das Unternehmen argumentierte unter anderem, es sei im Nachteil, weil es für Abo-Abschlüsse innerhalb der iPhone-App 30 Prozent der Erlöse an Apple abgeben müsse. Der Plattform-Betreiber selbst könne beim eigenen Streamingdienst Apple Music hingegen den gesamten Betrag behalten. Auch ein E-Book- und Hörbuch-Anbieter hatte sich bei den EU-Wettbewerbshütern über die App-Store-Regeln beschwert.
Apple hat inmitten des verstärkten Augenmerks von Wettbewerbshütern auf seinen App-Store neue Zahlen zu dem Geschäft veröffentlicht. Der iPhone-Konzern betonte dabei, dass der Großteil der Erlöse durch Apps mit dem Verkauf physischer Güter und Dienstleistungen erzielt werde - und damit frei von Apples Abgaben sei. Apple kassiert 30 Prozent beim Verkauf digitaler Dienste und Artikel - bei länger laufenden Abos sinkt der Anteil auf 15 Prozent.
Apple verwies nun in der Nacht zum Dienstag auf eine Studie der Analysefirma Analysis Group, wonach im Jahr 2019 rund 80 Prozent der App-Erlöse von insgesamt 519 Milliarden Dollar mit dem Verkauf physischer Güter und Dienstleistungen erwirtschaftet worden seien. Der Großteil davon sei mit 268 Milliarden Dollar durch Apps von Einzelhändlern erzielt worden. In die Kategorie fallen aber etwa auch Flugzeugtickets. (dpa)