E-Privacy:
EU-Kommission: E-Privacy Verordnung soll rechtzeitig kommen
Der Kabinettschef des Präsidenten der europäischen Kommission, Martin Selmayr, gibt sich optimistisch, den Zeitplan für die E-Privacy-Verordnung einzuhalten.
Martin Selmayr gilt als der mächtigste Mann im politischen Brüssel. Der promovierte Jurist ist Kabinettschef von Jean-Claude Juncker, dem Präsidenten der EU-Kommission. Auf einer Veranstaltung der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) in Berlin gab sich das CDU-Mitglied am Donnerstag optimistisch, dass die umstrittene E-Privacy-Verordnung, wie geplant, am 25. Mai 2018 in Kraft tritt – parallel zum Inkrafttreten der bereits verabschiedenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das Thema E-Privacy – hier aus Brüsseler Sicht:
Was passiert, wenn die E-Privacy-Verordnung nicht, wie geplant, bis zum 25. Mai 2018 in Kraft tritt?
"Wir tun alles, um die E-Privacy-Verordnung rechtzeitig hinzubekommen", sagt Martin Selmayr, Kabinettschef des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker. Aber selbst, wenn es zu einer zeitlichen Verzögerung käme: Es wird keinen rechtsfreien Raum geben. Dann gilt überall in Europa die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Was bedeutet das für Unternehmen?
"Das ist für diejenigen schlecht, die sich spezielle Regelungen aus industriepolitischen Gründen wünschen oder sich aus bürgerrechtlichen Gründen erhoffen", sagt Martin Selmayr. Die DSGVO decke schätzungsweise 85 Prozent aller problematischen Fälle ab. Außerdem gilt weiterhin die 2002 erlassene, 2009 ergänzte und in Deutschland umgesetzte E-Privacy-Richtlinie. Was die DSGVO betrifft: Die Mitgliedsstaaten hatten zwei Jahre Zeit, ergänzende Regelungen zur DSGVO zu erlassen. Das neue Bundesdatenschutzgesetz ist eine solche Spezifizierung der Datenschutzgrundverordnung.
Was passiert in Brüssel, wenn es Änderungen am Vertragsentwurf geben sollte?
Der Gesetzentwurf zur E-Privacy-Richtlinie ist im Trilog. Das heißt: Der Entwurf der Kommission wurde vom Europäischen Parlament verabschiedet und wird nun zwischen Kommission, Parlament und Rat diskutiert. Im Europarat sitzen die Vertreter der Migliedsstaaten. Allerdings gab es in den zurückliegenden Wochen keine klare Position der Bundesregierung. Generell gilt: Wenn die Kommission eine Änderung annimmt, kann sie im Rat mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden. Wenn die Kommission eine Änderung ablehnt, braucht der Rat Einstimmigkeit.
Wie ist das Verhältnis zwischen EU-Kommission und der geschäftsführenden Bundesregierung?
Angespannt. Das erkennt man schon aus frotzelnden Bemerkungen des mächtigen Kabinettchefs aus Brüssel. "Das Bundeswirtschaftsministerium hatte einen Kalender, nach dem wir heute noch nicht einmal in der ersten Lesung wären", sagt Martin Selmayr. Und schiebt nach: "Das Bundeswirtschaftsministerium stimmt ja zurzeit in Ausschüssen nicht mit."
Ist die E-Privacy-Verordnung wirklich so schlimm?
Martin Selmayr rät zur Gelassenheit. "Die E-Privacy-Verordnung wird nicht die deutsche Wirtschaft beerdigen", sagte der EU-Politiker am Donnerstag. Selmayr versuchte, die Warnrufe von Lobbyisten zu relativieren. "Aussagen, die so klingen, als gingen alle Arbeitsplätze in Europa verloren und der Weltuntergang stehe bevor, stimmen nicht."
Welchen Vorteil hätte die Wirtschaft durch die E-Privacy-Verordnung?
"Die Wirtschaft hat den größten Vorteil dadurch, dass die E-Privacy-Richtlinie und der nationale Anwendungswildwuchs, der sich darunter ausgebreitet hat, durch eine klare Verordnung ersetzt werden", sagt Martin Selmayr. "Wir brauchen im digitalen Zeitalter kürzere, einfachere Regelungen." Die Datenschutzgrundverordnung besteht aus 99 Artikeln. Die E-Privacy-Verordnung aus knapp 30 Artikeln.