Einigung auf Kompromiss:
Digital Services Act passiert Ausschuss im EU-Parlament
Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments hat sich beim Gesetz für digitale Dienste jetzt auf einen Kompromiss geeinigt, wie die Straßburger Institution am Dienstag mitteilte.
Der Ausschuss-Kompromiss soll im Januar dem gesamten EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Stimmen die Abgeordneten zu, beginnen die entscheidenden Verhandlungen mit den EU-Staaten.
Die geplanten Regeln sind Teil eines Digital-Gesetzpakets, das die EU-Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen hat. Das Gesetz über digitale Dienste geht gesellschaftliche Probleme im Netz an, etwa die Frage, wie Digital-Riesen wie Google oder Facebook mit illegalen Inhalten oder Hassrede umgehen sollen. Dabei soll gelten: Je größer die Plattform, desto mehr Regeln muss sie beachten.
Der Ausschuss sprach sich dafür aus, dass Algorithmen, mit denen Plattformen auswählen, was Nutzer in ihrem Newsfeed als Nächstes sehen, transparenter werden müssen. Sogenannte Dark Patterns, also Mechanismen, die User online zu einer Entscheidung oder einem Kauf drängen, sollen verboten werden. Dazu zählen etwa ständig auftauchende Pop-up-Fenster oder Warnungen vor einem angeblich extrem knappen Angebot. Daneben sollen minderjährige Nutzer besser vor personenbezogener Werbung geschützt werden.
Der europäische Verbraucherverband BEUC sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, mahnte aber Nachbesserungen an: So sollten Online-Marktplätze stärker haften, wenn Nutzern Schaden entstehe. Und personenbezogene Werbung sollte grundsätzlich verboten werden.
Der andere Teil des vorgeschlagenen Digital-Pakets, das Gesetz über digitale Märkte, soll in erster Linie die Marktmacht von Digital-Riesen wie Google oder Facebook begrenzen. Dieses Gesetz ist schon etwas weiter. Am Mittwoch sollte das EU-Parlament über seine Position für die Verhandlungen mit den EU-Staaten abstimmen.