Mit seinen Klagen will "Noyb" dagegen vorgehen, dass die Dienste teils generelle Zustimmungen unter "Zwang" verlange, ohne die die Dienste überhaupt nicht genutzt werden können. "Es ist simpel: Für alles, das strikt notwendig für einen Dienst ist, braucht man keine Zustimmungsbox. Für alles andere muss der Nutzer frei ja oder nein sagen können", sagte Schrems.

Wenn es nach ihm und seinen Mitstreitern geht, soll auch mit lästigen und penetrante Pop-Ups bald Schluss ein, sofern sie eine Zustimmung vom Nutzer verlangen. "Wenn Unternehmen klar wird, dass nervige Pop-Ups meist zu keiner gültigen Einwilligung führen, dann sollten auch diese digitalen Plage bald aussterben."

Der Wiener Aktivist Schrems hatte bereits mit mehreren Datenschutz-Verfahren Furore gemacht. 2015 kippte der Europäische Gerichtshof nach Schrems Klage das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen der EU zur Datenübertragung in die USA.

Die Beschwerden zeigten, "dass künftig eine neue zivilgesellschaftliche Kraft bei der Durchsetzung von Datenschutzrechten beteiligt ist, die ein gewichtiges Wort mitreden wird", sagte Johannes Caspar, Hamburger Datenschutzbeauftragter und zuständig für Facebook in Deutschland. Ob tatsächlich Bußgelder verhängt würden, sei Spekulation. "Klar ist aber, dass der Druck auf die global agierenden Unternehmen wächst, die Betroffenenrechte zu wahren."

Die Reaktionen der Zeitungshäuser

Einige US-Publisher gehen drastische Wege. "USA Today" hat beispielsweise seine Site usatoday.com für die europäischen Nutzer komplett gesäubert. Keine Cookies, keine Werbung, nichts außer Text ist nun noch zu sehen.

Noch radikaler geht die US-Zeitung "Los Angeles Times" vor. Sie ist für Leser aus der EU seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am Freitag nicht mehr erreichbar, sondern zeigt stattdessen einen schnöden Absagetext. Man arbeite noch weiter an technischen Lösungen, um die neuen Vorschriften umzusetzen, teilt der Verleger Tronc beim Ansteuern der Website von Europa aus mit. Nähere Details dazu, wo die die Probleme liegen, gab es nicht.

Der schwedische Schibsted-Konzern hat sich dazu entschlossen, seine Google Ads auszusetzen, erst mal bis zum 30. Juni. Das betrifft alle Kampagnen, die über den Doubleklick-Bid-Manager und den Doubleclick Campaign Manager gebucht sind. Google hatte von allen Partnern, die diese Werbe-Tools nutzen, verlangt, dass künftig die Einwilligung laut der DSGVO sichergestellt ist. Damit geht auch eine Erklärung einher, dass im Zweifelsfall die Publisher verantwortlich sind. Die Auseinandersetzung ist ein weiteres Kapitel in der Schlacht zwischen Verlagen und Internetkonzernen. Mit der jetzigen Blockade nimmt das Medienhaus aus Oslo als einer der großen Anbieter in Skandinavien in Kauf, dass Millionen-Umsätze verloren gehen.

Unerschöpfliche Quelle für Memes

Die Datenschutz-Grundverordnung, im englischen Sprachraum GDPR, eignet sich hervorragend, um sich darüber lustig zu machen. "Der Postillion" ließ sich das nicht entgehen und erklärt uns nochmal, was hinter dem Gesetzeswerk steht.

Eine Auswahl aus dem Netz, auch wenn sich die Twitter-Nutzer nicht einig sind, ob es #DSGVO oder #DGSVO heißt:

am/lp/mit dpa


Annette Mattgey, Redakteurin
Autor: Annette Mattgey

Seit 2000 im Verlag, ist Annette Mattgey (fast) nichts fremd aus der Marketing- und Online-Ecke. Als Head of Current Content sorgt sie für aktuelle Geschichten, Kommentare und Kampagnen auf wuv.de. Außerdem verantwortet sie das Themengebiet People & Skills.