
Die KSK muss auch Blogger aufnehmen
Die Social-Media-Rente ist sicher: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Künstlersozialkasse künftig auch Blogger versichern muss.
Nach einem längeren Rechtsstreit hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts entschieden, dass die Künstlersozialkasse (KSK) auch Online-Journalisten und Blogger versichern muss, wenn diese ihre Texte kostenlos auf einer eigenen, werbefinanzierten Website veröffentlichen.
Das Gericht gab damit der Revision eines Klägers statt, der bereits 2005 die Aufnahme in die KSK beantragt hatte. Er betreibt einen Informationsdienst zum Thema Internet und erhält vor allem über die Vermarktung seiner Webseite. Sein wirtschaftlicher Erfolg resultiere aus der Qualität seiner Artikel, so das Argument des Klägers. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht nun an, nachdem die vorherigen Instanzen in seinen Einkünften nicht das Resultat publizistischer, sondern organisatorisch-verwaltender Tätigkeit sahen.
Die KSK vollzieht damit, wenn auch etwas verspätet, die Entwicklung der Medien hin zum Internet. Für die Richter sei die jetzige Entscheidung schwierig gewesen. Man habe „Neuland betreten müssen“, so der vorsitzende Richter. Die heutigen medialen Möglichkeiten habe der Gesetzgeber vor 30 Jahren nicht voraussehen können. Das Künstlersozialversicherungsgesetz wurde 1981 beschlossen. Es ist allerdings nicht die erste Entscheidung zu neuen Berufen rund um das Interent. Seit 2005 können sich bereits Web-Designer über die KSK versichern.
Selbstständige Künstler und Publizisten können über die KSK in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert werden. Die Künstler und Publizisten müssen dabei nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen und sind somit ähnlich günstig gestellt sind wie Arbeitnehmer.