Wie lässt sich in einem solchen Umfeld die Effizienz bei der Anwendung des Datenschutzrechts steigern? Rechtsunsicherheit ist hierfür kein geeigneter Nährboden. Wichtig ist deshalb, sich nicht von jedem Kommentar, Gerichtsurteil oder jeder Äußerung einer Datenschutzaufsichtsbehörde aus dem Konzept bringen zu lassen. Zu jeder Frage der DSGVO gibt es heute unterschiedliche Antworten. Das wird sich auch nicht so schnell ändern.

Was bedeutet das in der Praxis? Hierzu drei Beispiele:

1. Bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Daten für Zwecke des Dialogmarketings braucht man entweder eine Einwilligung oder beruft sich auf die sogenannte Interessenabwägungsklausel. Einwilligungen sind nur schwer wirksam einzuholen. Trotzdem werden sie teilweise in vielen Situationen gefordert. Hier sollten Unternehmen sich genau überlegen, wann das wirklich notwendig ist.

2. Bei der Frage der Transparenz ist immer sicher zu stellen, dass die wichtigsten Grundinformationen gegeben werden. Für zusätzliche Informationen kann mit Verweisen auf ausführlichere Datenschutzinformationen gearbeitet werden. So findet sich auf vielen Werbeschreiben auf der erste Seite ein Verweis auf die ausführliche Datenschutzinformation, die weiter hinten in der Werbung abgedruckt ist oder im Internet abgerufen werden kann.

3. Bei der Frage von Betroffenenanfragen auf Auskunft, Widerspruch oder Löschung sollte im ersten Schritt möglichst standardisiert geantwortet werden. Wer konkreteren Informationsbedarf hat, soll sich melden, wenn ihm oder ihr die Antwort nicht ausgereicht hat. Eine Löschungsanfrage ist erst einmal als Werbewiderspruch zu verstehen.

Der Schlüssel für mehr Effizienz liegt also nicht darin, bestimmte gesetzliche Pflichten zu ignorieren, sondern sie praxisgerecht anzuwenden, auch wenn die ein oder andere kritische Stimme zu hören ist.

Prof. Dr. Ulrich Wuermeling ist Rechtsanwalt bei Latham & Watkins und Gastprofessor an der Queen Mary University of London. Er berät seit vielen Jahren den Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV e.V.) in datenschutzrechtlichen Fragen. Unter seiner fachlichen Leitung ist der Best Practice Guide des DDV zur DS-GVO entstanden, der in Kürze in einer neuen Auflage erscheinen wird.

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Autor: W&V Gastautor:in

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