Man habe kein weitergehendes Alleinerwerbsverbot gefordert, so das Kartellamt, weil in Deutschland das frei empfangbaren Fernsehens und der dort etablierte frühe Sendeplatz der Highlight-Berichterstattung (derzeit "ARD Sportschau") so stark sei. Das würde auch in dem DFL-Vermarktungsmodell berücksichtigt. "Außerdem war zu berücksichtigen, dass sich Sport-Live-Berichterstattung im Internet derzeit noch in der Entwicklung befindet und bislang noch kein großes Publikum erreicht", heißt in der Stellungnahme.

Die DFL will am Dienstag in Frankfurt die Ausschreibung der verschiedenen Rechtepakete erklären. Noch steht die ARD nicht als SIeger der Regelung fest. Sie rechnet auch für das frei empfangbare Fernsehen mit einem Wettbieten. "Bundesliga-Rechte sind eine ausgesprochen interessante Ware. Deshalb gehen wir davon aus, dass es einen erheblichen Wettbewerb geben wird", sagte ARD-Programmdirektor Volker Herres in Berlin. (mit dpa-Material)


Autor: Anja Janotta

seit 1998 bei der W&V - ist die wohl dienstälteste Onlinerin des Hauses. Am liebsten führt sie Interviews – quer durch die ganze Branche. Neben Kreativ- und Karrierethemen schreibt sie ab und zu was völlig anderes - Kinderbücher. Eines davon dreht sich um ein paar nerdige Möchtegern-Influencer.